Waldstetten (Druckversion)

Bauleitpläne

Unter Bauleitplänen versteht man sowohl Flächennutzungspläne (FNP) als auch Bebauungspläne (BBPl). 

Alle Bebauungspläne der Gemeinde Waldstetten auf dem interaktiven Geoinformationssystem des Landratsamtes Ostalbkreis

Die ostalbmap ist ein interaktives Geoinformationssystem des Landratsamts Ostalbkreis, das Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zur Verfügung steht. Dieses bietet lagebezogene Informationen (Geodaten) auf der Grundlage von Karten und Luftbildern.

Über die untenstehenden Links kommen Sie auf die jeweiligen Bebauungspläne der Gemeinde Waldstetten.

Um die Lagepläne, Textteile, Begründungen und sonstigen Dokumente zu den einzelnen Bebauungsplänen direkt in ostalbmap aufzurufen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Auf ostalbmap links neben dem Suchfenster die erweiterte Suche öffnen. Hier sodann unter Bauen und Planen „Bebauungspläne (INSPIRE)“ anklicken. Sodann die Gemeinde Waldstetten auswählen. Danach besteht die Möglichkeit, die Bebauungspläne für die Gesamtgemeinde oder die einzelnen Ortschaften anzeigen zu lassen. Sodann aus der entsprechenden Liste den Bebauungsplan auswählen, den Sie benötigen.
Um die textlichen Teile anzeigen zu lassen, beim erscheinenden Fenster des jeweiligen Bebauungsplanes zu den „Dokumenten“ scrollen und entsprechend anzeigen lassen oder ausdrucken.

Übersicht Gemeindegebiet

Am Holunderweg

Bei der Kirche

Bettringer Strasse

Breite

Breite - 1. Änderung

Breite - 2. Änderung

Breite - 3. Änderung

Breitestraße

Breitestraße - 1. Änderung

Breitestraße - 1. Erweitertung 1. Änderung

Breitestraße - 1. Erweiterung

Breitestraße - 2. Erweiterung

Bronnforst

Brühl

Brühlwiesen

Brühlwiesen / Buchenbühl IV

Brühlwiesen / Buchenbühl IV - 1. Änderung

Brühlwiesen / Buchenbühl IV - 2. Änderung

Brühlwiesen / Buchenbühl IV - 3. Änderung

Brühlwiesen / Buchenbühl IV - 4. Änderung

Brühlwiesen / Buchenbühl IV - Erweiterung

Buchenbühl I

Buchenbühl I - 1. Änderung

Buchenbühl I - 2. Änderung

Buchenbühl II

Buchenbühl III

Buchenbühl III - 1. Änderung

Dr. Hofele-Straße-West

Ecke Gmünder Straße / Bettringer Straße

Eichhölzlesweg

Eichich

Eichich - 1. Änderung

Eichich - 2. Änderung

Eichich - 3. Änderung

Eichich II

Fehläcker 1. BA

Fehläcker 2. BA

Freibad Gewann Au

Galgenäcker

Galgenäcker - 1. Änderung

Galgenäcker - 2. Änderung

Galgenäcker - 3. Änderung

Gartenhausgebiet Geren / Eierberg

Gartenhausgebiet Geren / Eierberg - 1. Änderung

Gartenhausgebiet Tann

Gartenhausgebiet Tann - 1. Änderung

Gestöckich
Gestöckich - 1. Änderung

Gestöckich - 6. Änderung

Grabenäcker

Grabenäcker - Erweiterung

Lachenäcker

Lachenäcker - 1. Änderung

Lauch

Lauch - 1. Änderung

Lauch - 2. Änderung

Lauch - 3. Änderung

Lauch II

Nördlich des Schwarzhornwegs

Nördl. des Schwarzhornwegs - 1. Änderung

Rackerzeil I

Rackerzeil I - Änderung

Rackerzeil II

Rackerzeil II - Änderung

Rackerzeil III

Rackerzeil III - Änderung

Schlatthölzles Halden

Schlatthölzles-Halden II

Schlatthölzles-Halden II - 1. Änderung

Sport- und Freizeitanlage Auf der Höhe

Steinboss

Storren

Storren - 1. Änderung und 1. Erweiterung

Storren - 2. Erweiterung (Mörikestraße)

Storren - Bereich Gartenstraße / Bischof-Keppler-Straße

Storren II und Langenbach

Storren II und Langenbach - 1. Änderung der 2. Änderung

Storren II und Langenbach - 1. Änderung

Storren II und Langenbach - 2. Änderung

Storren II und Langenbach - 3. Änderung

Storren III

Storren III - Änderung

Strängenweg

Strängenweg - 1. Änderung

Straßdorfer Straße / Hardtstrasse

Stuifen / Unterberg

Stuifen / Unterberg - Änderung

Tannhofweg

Tannhofweg - Erweiterung

Unterberg

Unterberg - Änderung

Vögelesrain

Vögelesrain - 1. Änderung

Weilerstoffel Nord

Westl. des Schwarzhornwegs II

Westlich des Schwarzhornwegs

Westlich des Schwarzhornwegs - Änderung

Wittumhalde

Wittumhalde - 1. Änderung und Erweiterung

Wittumhalde - 2. Änderung und Erweiterung

Wittumhalde - 3. Änderung

Wolfsgasse

Wolfsgasse - 1. Erweiterung

Wolfsgasse - 2. Erweiterung

Wolfsgasse - 3. Erweiterung

   

Örtliche Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2024 den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Waldstetten über die Zulassung von Dachaufbauten und Zwerchgiebeln („Dachgaubensatzung“) gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, zu beteiligen.

Bei der Dachgaubensatzung handelt es sich um eine örtliche Bauvorschrift nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung (LBO). Gemäß § 74 Abs. 6 LBO wird die Änderung der Dachgaubensatzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichts, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, wird daher abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet einschließlich aller Ortsteile.

Die 2. Änderung der Dachgaubensatzung verfolgt das Ziel, den Ausbau von Wohnungen im Dachgeschoss sowie die zusätzliche Wohnraumschaffung zu erleichtern. Diesbezüglich wird die Höhe der Gauben auf 1,70 m angepasst, die Länge von Dachaufbauten und Zwerchgiebeln wird künftig an der jeweiligen Dachlänge bemessen und der Abstand zum Ortgang wird reduziert. Gleichzeitig werden in der 2. Änderung der Satzung Regelungen, die nicht mehr zeitgemäß sind, gestrichen.

Der Entwurf der Satzung inklusive der Anlagen 1 bis 3 und die Begründung, jeweils in der Fassung vom 16.04.2024, können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB

vom 13.05.2024 bis 14.06.2024 je einschließlich

im Internet eingesehen werden.

Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen. Diese können während der Öffnungszeiten im Rathaus Waldstetten, Bettringer Straße 21, 73550 Waldstetten, 1. OG, Flur Wohnung 5, eingesehen werden. Auskünfte zu den Unterlagen erteilen Frau Raab (Telefon 07171/403-36) und Herr Seiler (Telefon 07171/403-30).

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch per E-Mail übermittelt und bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung der Dachgaubensatzung unberücksichtigt bleiben.

Waldstetten, 02.05.2024

Michael Rembold
Bürgermeister

Bauanträge jetzt direkt beim Landratsamt einreichen

Bei der Einreichung von Bauanträgen und Bauvorlagen hat sich seit 25. November 2023 eine wesentliche Änderung ergeben. Bisher mussten Bauanträge bei der Gemeinde eingereicht werden. Künftig sind alle Bauanträge und Bauvorlagen direkt bei der Kreisbaumeisterstelle des Landratsamtes Ostalbkreis, Oberbettringer Straße 166, 73525 Schwäbisch Gmünd, einzureichen. Dies gilt auch für Kenntnisgabeverfahren. Anträge können auch digital eingereicht werden. Ab 1. Januar 2025 besteht die Pflicht, Anträge und Bauvorlagen rein elektronisch einzureichen. Wir bitten, dies zu beachten.

Bei konkreten Fragen zur Einreichung von Anträgen kann direkt mit der Kreisbaumeisterstelle unter Telefon (07171) 32-4214 oder E-Mail Kontakt aufgenommen werden. Die elektronische Einreichung von Bauanträgen und Bauvorlagen kann ebenfalls unter der E-Mail-Adresse erfolgen.

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