Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd-Waldstetten am 08.11.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes Schwäbisch Gmünd-Waldstetten mit Erlass vom 10.04.2024 (AZ.: RPS21-2511-445 / 1) aufgrund § 6 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honigbienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verursachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z.B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Sommers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzelfällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fachkenntnis und Schutzausrüstung entfernt werden, um Attacken und Stiche zu vermeiden.
Zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024 hat der Gemeindewahlausschuss die aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.
Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat - Ortschaftsrat - bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei Stimmengleichheit hat das Los entschieden. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden (§ 18 Abs. 4 KomWO).
Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Waldstetten die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, des Kreistags - statt.
Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Waldstetten werden in der Zeit vom 20. bis 24. Mai 2024 werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten
Waldstetten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt. In der Gemeinde Waldstetten sind dabei insgesamt 18 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Weil unechte Teilortswahl stattfindet, sind die Gemeinderäte als Vertreter für die Wohnbezirke zu wählen, und zwar
für den Wohnbezirk | Anzahl der zu wählenden | Zahl der höchstens zulässigen Bewerber eines Wahlvorschlags |
Waldstetten | 14 | 14 |
Wißgoldingen | 4 | 4 |
In der Ortschaft Wißgoldingen sind dabei insgesamt 10 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen.