Unwetterhilfe für landwirtschaftliche Infrastruktur- und Flurschäden
Wie das Landratsamt Ostalbkreis mitteilt, legt die baden-württembergische Landesregierung für unwettergeschädigte landwirtschaftliche Betriebe ein Hilfsprogramm auf. In den Genuss kommen Betriebe, wenn eine bestimmte Schadensschwelle erreicht wird.
Die Unwetterhilfe 2016 soll in einem zweistufigen Verfahren umgesetzt werden. Dazu ist im ersten Schritt eine Schadenserhebung auf einzelbetrieblicher Ebene notwendig. Betroffene sollten daher die geschädigte Fläche erfassen und die Schäden in Fotos o.ä. dokumentieren. Die Schäden sind anhand des Meldeformulars „Meldung von Unwetterschäden, die zwischen dem 28. Mai und 10. Juni 2016 aufgetreten sind" bis zum 31. Juli 2016 beim Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamtes einzureichen. Das Formblatt steht unter www.ostalbkreis.de zum Download bereit. Schadensmeldungen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Unwetterbedingte Schäden im Sinne dieses Hilfsprogramms sind Schäden, die durch anhaltende Regenfälle, Starkregen und Überschwemmungen entstanden sind. Schäden durch aufsteigendes Grundwasser (auch Druckwasser) in Folge des Hochwassers sind den Überschwemmungsschäden gleichgestellt. Schäden durch Hagel und Spätfröste etc. sind ausgeschlossen.
Betriebe, die rechtzeitig ihre Schadensmeldung abgegeben haben, erhalten dann zu einem späteren Zeitpunkt die Antragsformulare. Die Einzelheiten der Unwetterbeihilfe stehen derzeit noch nicht fest. Es ist vorgesehen, dass Aufwuchs- und Ertragsschäden anteilig entschädigt werden. Die Berechnung der Schadenssumme erfolgt mit Pauschalsätzen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Veröffentlichungen in der Fachpresse.
Bei weiteren Fragen steht das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Landwirtschaft, unter Telefon (07961) 9059-3651 oder 3652 zur Verfügung.