Waldstetten (Druckversion)
Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 07.03.2022

Corona aktuell: Absonderungsübersicht ab 26. Januar 2022

Das Land hat die Absonderungsregeln angepasst und die CoronaVO-Absonderung geändert. Die ab 26. Januar 2022 gültige Fassung finden Sie mit einem Klick auf das Foto.

Die wesentlichen Änderungen werden wie folgt dargestellt:

  1. Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen sind in folgenden Fällen von der Quarantänepflicht befreit:
  • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt,
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,
  • geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
  • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.
  1. Klarstellung, dass sich positiv getestete Personen aus der Isolation ab Tag 7 nur freitesten dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.
  2. Die Nachtestung nach einem positiven selbst vorgenommenen überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nunmehr auch mittels Schnelltest (z. B. in einem Testzentrum) erfolgen.
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