Wenn auch Sie sich als Stifter oder Stifterin für die „Bürgerstiftung Waldstetten“ engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Waldstetten oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Ostalb, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten. Selbstverständlich nimmt die „Bürgerstiftung Waldstetten“ nicht nur Zuwendungen zum Vermögen, sondern auch Spenden entgegen.
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.
Hier können Sie den Informationsflyer der Bürgerstiftung herunterladen. Zum Download