Gemeindenachrichten: Waldstetten

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 27.02.2023

Gemeinderat: Einstimmiges „Ja“ zum Rathausneubau Waldstetten - Stand 9. Februar 2023

Einstimmig fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. Januar 2023 den Beschluss zum Neubau des Waldstetter Rathauses. Mit dem Bau soll nunmehr im September 2023 begonnen werden. Vorausgegangen ist eine sehr intensive und gründliche Vorbereitung zusammen mit Bürgerschaft, Gemeinderat, Verwaltung sowie unterschiedlichen Planerschaften.

Die Grundsatzentscheidung
Als Grundlage für eine Grundsatzentscheidung, ob Sanierung und Erweiterung oder Neubau eines Rathauses, diente ein unabhängiges Immobiliengutachten, welches für Transparenz sorgte. Dieses wurde in einer Bürgerversammlung am 15. Oktober 2015 ausführlich vorgestellt. Die Bürgerschaft sprach sich dazumal mit großer Mehrheit dafür aus, dem Ratschlag des Immobilienbüros, der Stadtentwicklung Südwest (STEG) und verschiedener unabhängiger Planer von Hochschulen zu folgen und einen Neubau anzustreben. Der Gemeinderat schloss sich dieser Meinung in seiner Sitzung am 26. November 2015 einstimmig an.

Das Bachentwicklungskonzept / Die Untersuchung Parkdeck oder Tiefgarage
Im Nachgang dazu und in Vorbereitung eines Architektenwettbewerbs wurde ausführlich untersucht, ob der ehemalige offene Bachlauf auf dem Rathausgrundstück wieder hergestellt werden kann bzw. ob es dafür eine Alternative gibt. Ein Bachentwick­lungskonzept brachte das Ergebnis, dass dies nicht mehr möglich ist. Jedoch wurde die Möglichkeit darin gesehen, den alten Bachlauf bei der künftigen Planung der Außenanlage vorzusehen. Ebenso wurde intensiv untersucht, ob die Errichtung eines Parkdecks auf dem Grundstück der Alten Post eine Alternative zu einer Tiefgarage darstellt. Auch diese Ergebnisse wurden im Rahmen einer Bürgerversammlung am 18. Oktober 2018 der Bürgerschaft vorgestellt. Anschließend teilte der Gemeinderat die vorherrschende Meinung der Bürgerschaft pro Tiefgarage und nahm dieses Kriterium ebenso wie die Darstellung des Bachlaufes in das Wettbewerbsverfahren mit auf.

Der Architektenwettbewerb
Nach einer umfangreichen Bürgerbeteiligung und Vorplanungsphase lobte der Gemeinderat auf deren Grundlage im Mai 2019 einen Architektenwettbewerb aus. Dies geschah in Zusammenarbeit mit der Stadtentwicklung Südwest (STEG) aus Stuttgart. In dessen Rahmen wurden zahlreiche Gespräche mit Vereinen, Organisatoren, Nachbarschaft, Kreissparkasse, Fachbehörden und mit dem eigenen Personal geführt. Dabei ging es unter anderem um Raumprogramme, ÖPNV, Parksituation und um die Frage, welche Anforderungen an eine Rathausaußenanlage gestellt werden. So soll der Rathausvorplatz die Aufenthaltsqualität verbessern, jedoch gleichzeitig Feste und Veranstaltungen mit Zeltbetrieb weiterhin ermöglichen. Ebenso soll das Rathaus mit viel Leben gefüllt werden und ein „Haus des Bürgers“ darstellen.

Zugelassen beim Wettbewerb waren Häuser in herkömmlicher Bauweise, wie auch Gebäude in Holzbauweise. 18 Wettbewerbsarbeiten wurden beurteilt durch eine Fachjury aus Architekten, Städteplanern und der Architektenkammer. Begleitet wurde das Verfahren von 2 Gemeinderäten der CDU, 2 Gemeinderäten der FWV sowie einer Gemeinderätin der UB. Zusammen mit der Verwaltung entschied sich das Gremium einstimmig für den Wettbewerbsbeitrag des Büros Drei Architekten aus Stuttgart. Anschließend wurden sämtliche Wettbewerbsarbeiten in einer Ausstellung in der Schulmensa der Bürgerschaft präsentiert und am 06. November 2019 in einer Bürger­versammlung vorgestellt. Im Nachgang dazu hat sich der Gemeinderat einstimmig dem empfohlenen Wettbewerbsergebnis angeschlossen.

Die Interimsunterbringung der Verwaltung
Das gemeinsame Ziel von Gemeinderat und Verwaltung war, möglichst nicht in die Anmietung von Containern und dessen Erschließung mit Wasser, Strom, Abwasser und dergleichen investieren zu müssen. Stattdessen sollten die Finanzmittel für eine Interimsunterbringung nachhaltig in der Gemeinde erhalten bleiben. Von daher wurde die einmalige Gelegenheit ergriffen, das Wohngebäude Gmünder Straße 7 zu erwerben, um das abgängige Wohngebäude Bettringer Straße 21/23 einem Abbruch zuzuführen. Die dortigen Mieter und Asylsuchenden wurden anschließend in die Gmünder Straße verlegt. Relativ zügig wurde sodann ein 9-Familien-Haus an der Bettringer Straße 21 geplant und gebaut, welches für eine befristete Zeit als Interims-Rathaus dient. Der Umzug vom Alten Rathaus an die Bettringer Straße wurde im Juli 2021 realisiert. Dadurch ersparte sich unsere Gemeinde eine aufwendige Containermiete und Erschließung. Nach der Errichtung des Rathauses steht das Gebäude dem sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde zur Verfügung. Eine pfiffige Lösung, welche weit über die Gemeinde hinaus Beachtung fand.

Warum zeitliche Verschiebungen des Neubaus?
Die zeitliche Abfolge sah ursprünglich vor, dass nach der getroffenen Grundsatz­entscheidung im November 2015 zügig mit der Planung und Ausführung des Bauvor­habens begonnen wird. Nachdem die Gemeinde jedoch den Zuschlag für eine Gemeinschaftsschule erhielt, welche ebenso einen größeren Erweiterungsbau und Sanierungsarbeiten nach sich zog, hat die Verwaltung vorgeschlagen, den Rathaus-Neubau bis Ende 2019 zurückzustellen. Deswegen sollte bis dahin auch der Architek­tenwettbewerb abgeschlossen sein. Unvermittelt traf die Gesellschaft im März 2020 die Corona-Pandemie. Aufgrund der damals noch unabsehbaren Folgen wurde das Projekt Rathaus abermals auf Eis gelegt. Jedoch wurde im vergangenen Jahr einstimmig beschlossen, den Abbruch des Alten Rathauses durchzuführen, damit bewilligte Zuschüsse nicht entfallen und die Grundlage für einen Neubau gegeben ist.

Wichtige Kriterien für einen Baubeschluss des Gemeinderats

  • Zeitliche Verschiebungen ziehen im Regelfall weitere erhebliche Baukosten­steigerungen nach sich, welche nicht aufgefangen werden können.
  • Eine weitere Bauverschiebung hätte zur Folge, dass eingeplante und teilweise schon bewilligte Zuschüsse aus der Städtebauförderung und dem Klimaschutzgesetz (BEG-Förderung) in Höhe von ca. 2,5 bis 2,8 Millionen Euro entfallen.
  • Zunehmend dringender wird das Interims-Rathaus aufgrund der großen Flücht­lingswelle – insbesondere aus der Ukraine – als sozialer Wohnraum benötigt. Es ist nicht auszuschließen, dass bei weiteren Verzögerungen unsere Gemeinde in Flüchtlingsunterkünfte investieren muss. Dies möchten Gemeinderat und Verwaltung gerne vermeiden.
  • Die erforderliche baurechtliche Nutzungsänderung für das Interims-Rathaus läuft zum 31. Dezember 2024 ab. Eine Dauerlösung war von Beginn an nicht vorgesehen.
  • Planungskosten sind seither in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro aufgelaufen.

Kosten und Finanzierung

Aufwendungen
Rathausneubau mit Tiefgarage                 11,8 Millionen Euro
Platzgestaltung Rathaus                            1,6 Millionen Euro
Ausstattung Rathaus                                     340.000,-- Euro

Finanzierungsraten:
2021                246.000,-- Euro (Planung)
2022                985.000,-- Euro (Planung)
2023             2.230.000,-- Euro
2024             4.580.000,-- Euro
2025             4.260.000,-- Euro
2026             1.410.000,-- Euro

Einnahmen – Es wird eine Zuschussquote von 25 % angestrebt!

Förderung Städtebauförderung
Noch bewilligt                                               965.500,-- Euro (daraus wird auch der Abbruch finanziert)
Aufstockung beantragt um                        1.286.000,-- Euro
BEG-Förderung (Klimaschutz) bewilligt         450.000,-- Euro
Ausgleichstockantrag 2023                       mit 1 Million Euro

Fazit
Nach einem langen, intensiven und sehr ausgewogenen Planungs- und Bürgerbeteiligungsprozess seit dem Jahr 2015 ist nun die Zeit reif, in das „Waldstetter Herz“ in unserer Ortsmitte zu investieren. Sämtliche wichtige und relevante Investitionen und Bauvorhaben wurden dem Rathaus vorgezogen. Besonders wurde während dieser Zeit in Schulen und Kindergärten investiert. Insofern hat unsere Gemeinde auch keine Einrichtung dem Rathausbau hinten angestellt. Dies war die absolut richtige und gewollte Vorgehensweise. Sowohl das Rathaus als Haus des Bürgers, wie auch die Revitalisierung des Kreissparkassenareals werden unserem lebendigen Ortskern einen echten Schub geben. Gemeinderat und Verwaltung sind davon überzeugt, dass die nachhaltige Innenentwicklung Waldstetten gut tut.