Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd – Waldstetten mit Zieljahr 2035 -Veröffentlichung gem. § 3 Abs.2 BauGB -
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd – Waldstetten mit Zieljahr 2035
- Veröffentlichung gem. § 3 Abs.2 BauGB
Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd – Waldstetten hat am 22. März 2024 in seiner öffentlichen Sitzung dem Entwurf des Flächennutzungsplanes, der Begründung, dem Umweltbericht und dem Landschaftsplan zugestimmt.
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes, der Begründung, des Umweltberichts und des Landschaftsplans sowie die wesentlichen, bereits vorliegen-den umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 8. April 2024 bis 10. Mai 2024 (je einschließlich)
im Internet unter https://www.schwaebisch-gmuend.de/bebauungsplaene durchgeführt.
Zusätzlich können die Unterlagen auch im Rathaus Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 1, 3.Obergeschoss (Präsentationswand) und im Rathaus Waldstetten, Bettringer Straße 21, während der jeweiligen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
A. Fachgutachten / gutachtliche Stellungnahmen
A1. Umweltbericht vom 14. Dezember 2023 mit
1. Einleitung
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Flächennutzungsplans
1.2 Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben
1.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Flächennutzungsplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans berücksichtigt wurden
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden
2.1 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
2.2 Methodik
2.3 Auswirkungen des Baus und des Vorhandenseins der geplanten Vorhaben
2.4 Umweltprüfung: Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblichbeeinflusst werden, Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Ba-sisszenario) mit Bewertung und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
2.4.1 Fläche und Boden
2.4.2 Wasser und Grundwasser
2.4.3 Klima und Luft (auch im Hinblick auf Klimawandel: Anpassung, Auswirkung, Anfälligkeit)
2.4.4 Landschaft, Landschaftsbild und Erholung
2.4.5 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Arten, Biotope, Schutzgebiete (inkl. Natura 2000+besondere Arten)
2.4.6 Kultur- und Sachgüter
2.4.7 Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Art und Menge an Emissionen(Schadstoffe, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung, Verursachung von Belästigungen)
2.4.8 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung
2.4.9 Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen (Störfallbetriebe)
2.4.10 eingesetzte Techniken und Stoffe
2.4.11 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen
2.4.12 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
2.4.13 Wald/Forstwirtschaft
3. Prognose
3.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
3.2 Kriterien und Bewertungskriterien der Empfindlichkeit der jeweiligen Schutzgüter / Ressourcen nach BauGB Anlage 1
4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich des Eingriffsnach § 1a BauGB
4.1 Verminderungsmaßnahmen
4.2 Ausgleichsmaßnahmen
4.3 Anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bauleitplans
5. Sonstige Vorgaben/Zusätzliche Angaben zum Umweltbericht
5.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind
5.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung
5.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben
A2. Potentialflächenanalyse zur Photovoltaik vom 17. November 2022
A3. Landschaftsplan mit Erläuterungsbericht vom 14. Dezember 2023
B. Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Inhalt
- Landratsamt Ostalbkreis mit Stellungnahmen zu
• Verkehrsinfrastruktur
• Nachhaltige Mobilität
• Umwelt- und Gewerbeaufsicht
• Landwirtschaft
• Denkmalschutz
• Wald- und Forstwirtschaft
• Abwasserbeseitigung
• Oberirdische Gewässer einschließlich Gewässerbau und Hochwasserschutz
• Altlasten und Bodenschutz
• Naturschutz insbesondere Biotopverbund, Flächenverbrauch, Streuobstbestände
• Freiflächen PV-Anlagen
- Regierungspräsidium Stuttgart mit Stellungnahmen zu Raumordnung, erneuerbaren Energien, Landwirtschaft, Mobilität, Verkehr, Straßen, Umwelt, Denkmalpflege, luftrechtliche Einschränkungen
- Regierungspräsidium Freiburg (Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe,Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz)
- Regierungspräsidium Freiburg, höhere Forstbehörde zu Betroffenheit von Waldflächen
- Regionalverband Ostwürttemberg mit Stellungnahmen zum Flächenbedarf, erneuerbaren Energien und Betroffenheit von Ausweisungen des Regionalplanes
- Landesbauernverband
C. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über sie entscheidet der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd – Waldstetten in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentli-chungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Der gemeinsame Ausschuss entscheidet über die Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung. Dabei werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Amt für Stadtentwicklung Schwäbisch Gmünd