Am 12. Dezember 2021 lag die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg festgestellte 7-Tage-Inzidenz für den Ostalbkreis den fünften Tag in Folge unter 500.
Deshalb hat das Landratsamt Ostalbkreis die Unterschreitung per Allgemeinverfügung amtlich festgestellt. In der Folge ist die seit 22. November 2021 für Ungeimpfte und nicht Genesene geltende Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr ab Montag, 13. Dezember 2021 aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung wurde auf der Homepage des Landratsamtes öffentlich bekanntgemacht und kann dort im vollen Wortlaut in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ nachgelesen werden.