Zahlt Ihr Schuldner nicht, haben Sie die Möglichkeit, ihm eine Zahlungsaufforderung (Mahnung) zu schicken. Eine Mahnung ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, d
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Als Erblasser sollten Sie alle möglichen Alternativen abwägen, wie Ihre letztwilligen Verfügungen am besten und in Ihrem Sinne durchgeführt werden können. Dabei sind wirtschaftliche, steuerliche und r
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Regierungsbezirk Stuttgart Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe Stiftungen im Regierungsbezirk Freiburg Stiftungen im Regierungsbezirk Tübingen
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Das Stiftungsgeschäft ist die schriftliche Willenserklärung der stiftenden Person, eine Stiftung zu errichten. Sie kann auch in einem Testament oder einem Erbvertrag abgegeben werden. Das Stiftungsges
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Mittelvergabe und ihre Rechnungslegung transparent macht. Das Ziel einer Bürgerstiftung ist es, einer größeren Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu ermöglichen, ihre spezifischen Beiträge zum [...] für Bürgerstiftungen zu erhalten: Gemeinnützigkeit: Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft. Viele [...] und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein. Bürgerschaftliches Engagement: Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten
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Der Zweck wird von der stiftenden Person frei gestaltet. Die Stiftungsbehörde kann lediglich prüfen, ob der Zweck das Gemeinwohl gefährdet, gegen die Rechtsordnung verstößt oder die Erfüllung des Zwec
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n oder Aktiengesellschaften). Die unternehmensverbundene Stiftung ist nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich zulässig. Unzulässig sind unternehmensverbundene Stiftungen, die Unternehmen [...] cher Beschränkungen vorliegt. Für unternehmensverbundene Stiftungen gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Landesstiftungsgesetze wie für andere Arten von Stiftungen auch. Unter bestimmten
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srat, Kuratorium). Maßgeblich ist, dass es sich um ein Vertretungsorgan im Sinne von § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Dies muss aus der Satzung hervorgehen. Festlegungen über die Bildung des [...] stellt entsprechende Muster zur Verfügung. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz
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Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich: ein Stiftungsgeschäft, in dem die stiftende Person der Stiftung eine Satzung gibt und ihr zur Erfüllung des Stiftungszwecks ein
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Neubestellung von Organmitgliedern möglich. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in der Regel das Regierungspräsidium. Örtlich zuständig ist das Regierungspräsidium, in
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