Eine Unterhaltszahlung nach einer Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft soll den Lebensstandard, der vor einer Trennung bestanden hat, aufrechterhalten. Der jeweilige Unterhalt richtet si
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Geschäfte zur Deckung des angemessenen Bedarfs der Familie kann jeder Ehemann oder jede Ehefrau alleine vornehmen. Dies hat dann Wirkung für beide. Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren,
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Sie dient dazu, ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Erwachsenen herzustellen. Im Allgemeinen ist sie als schwache Adoption ausgestaltet. Denn sie führt in der Regel weder zu einer vollstän
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befristet oder auf Dauer verboten werden. Die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter oder Bürgermeisterämter der Stadtkreise) überwachen die Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Personen und Betriebe, die
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nicht möglich ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt folgende Nottestamente: Bürgermeistertestament Das Bürgermeistertestament wird in Ausnahmefällen vor dem Bürgermeister des Aufenthaltsortes des [...] Notar nicht mehr aufgesetzt werden kann, da der baldige Tod des Erblassers befürchtet wird. Der Bürgermeister erstellt dann eine Niederschrift in Gegenwart von zwei Zeugen. Nachdem die Niederschrift vom Erblasser
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Vermittlungsstelle in Württemberg Adoptionsvermittlungsstelle beim Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. Adoptionsanträge müssen notariell beurkundet werden. Auf den Internetseiten der Notariate
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Der Betroffene selbst kann einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen. Außerdem kann jeder beim zuständigen Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für einen anderen anregen, wenn er den
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Selbst wenn Sie nur in Deutschland tätig werden wollen, dürfen Sie auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Gesellschaft nach dortigem Recht gründen. Dies bezieht sich auf
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft). Diese können sowohl Gewerbetreibende als auch freiberuflich Tätige gründen. Es gelten die GbR-regelnden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches [...] ein Unternehmen gründen. Zu den Personengesellschaften zählen die folgenden Formen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft) Gründen und betreiben Sie zusammen mit Partnerinnen oder Partnern
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