unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zu reinigen. e) Falls die Kleinzelte trotz erteilter Genehmigung nicht benötigt werden, hat der Veranstalter dies unter Angabe des Grundes dem Bürgermeisteramt
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und die Anzahl der Stufen berücksichtigt wurde. Die Baujahre wurden soweit möglich, anhand der Genehmigungsver- merke der Bebauungspläne, in denen sich die Treppenanlagen befinden, eingeschätzt. Bei den
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zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach
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entsprechenden Badekleidung gestattet. § 9 Fotografieren Das gewerbsmäßige Fotografieren ist nur mir Genehmigung der Badeleitung gestattet. Im Übrigen wird von jedem Badegast erwartet, dass er fremde Personen
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Grabausstattungen zulassen. § 17 Genehmigungserfordernis (1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahre [...] Grabausstattungen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht [...] nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet wor- den ist. (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. § 18
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Fälligkeit der Benutzungsgebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht für Einzelveranstaltungen mit deren Genehmigung. Die Gebühren sind sofort, spätestens aber eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig
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zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss
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auf vorläufige Untersagung gemäß § 15 BauGB, 3.6 die Erteilung von Genehmigungen und die Entscheidung über allgemein erteilte Genehmigungen nach § 144 BauGB. § 7a Verwaltungsausschuss (1) Der Geschäftskreis [...] Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss)
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