zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zu § 5 Absatz 1 Kostenersatzverzeichnis
[mehr]
be- zeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Bekannt gemacht im Stuifen-Boten Nr. 49 vom
[mehr]
Eschach und Obergröningen vorbehalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers die Daten des Mietspiegels oder Teile daraus zu vervielfältigen und in elektronischen
[mehr]
Rechtsaufsichtsbehörde prüft die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan. Sie erteilt die erforderliche Genehmigung für die vorgesehenen Kredit- aufnahmen und die Verpflichtungsermächtigungen, wenn alle Rechtsv
[mehr]
Rechtsaufsichtsbehörde prüft die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan. Sie erteilt die erforderliche Genehmigung für die vorgesehenen Kredit- aufnahmen und die Verpflichtungsermächtigungen, wenn alle Rechtsv
[mehr]
Stand 21.01.2022 Seite 8 von 261 HHPL 2022 und den Haushaltsplan. Sie erteilt die erforderliche Genehmigung für die vorgesehenen Kredit- aufnahmen und die Verpflichtungsermächtigungen, wenn alle Rechtsv
[mehr]
Stand 10.02.2021 Seite 7 von 250 HHPL 2021 und den Haushaltsplan. Sie erteilt die erforderliche Genehmigung für die vorgesehenen Kredit- aufnahmen und die Verpflichtungsermächtigungen, wenn alle Rechtsv
[mehr]
der Besuch des Hallenbades in größeren Gruppen, das Üben in Riegen usw. nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Bademeister gestattet. (3) Die Vereine und die Schulen sind verpflichtete verantwortliche
[mehr]
auf vorläufige Untersagung gemäß § 15 BauGB, 3.6 die Erteilung von Genehmigungen und die Entscheidung über allgemein erteilte Genehmigungen nach § 144 BauGB. § 7a Verwaltungsausschuss (1) Der Geschäftskreis [...] Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebeschluss)
[mehr]
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss
[mehr]