genannt und ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Hierdurch werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt
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Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem L
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Bauwerkes oder des zu betreibenden Geräts. Für Verkehrsflughäfen ist immer ein Bauschutzbereich festgesetzt. Dieser umschließt den Flughafen mit einem Radius von sechs Kilometern. In den Anflugsektoren reicht [...] Entfernung von 15 Kilometern. Für andere Flugplätze kann ebenfalls ein besonderer Bauschutzbereich festgesetzt sein. Zumindest aber umschließt der Bauschutzbereich einen Flugplatz mit einem Radius von 1,5
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Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Vereinfachte Belehrung Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen reicht es, wenn Sie das Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmitt
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Die Frage, inwieweit eine Privatperson Einsicht in die bei einer Behörde geführten Akten nehmen kann, stellt sich vor allem dann, wenn die Person in einem sie betreffenden Verwaltungsverfahren als Ant
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Vom Land und der Tierseuchenkasse erhalten Sie Entschädigungen für tiergesundheitsrechtlich angeordnete Maßnahmen und Tierverluste. Die Entschädigungen richten sich nach den Vorschriften des Tiergesun
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Ob Sie berufstätig, arbeitslos oder krank sind - im Laufe Ihres Lebens kommen verschiedene rentenrechtliche Zeiten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung speichert diese in Ihrem persönlichen Versi
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AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt. Achtung: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15
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Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Für die Klassen A, A1, A2
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Wenn Sie in Baden-Württemberg ein Grundstück kaufen oder durch andere Rechtsgeschäfte erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Der Steuersatz beträgt 5,0 Prozent. Keine Grunderwerbsteuer fällt a
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