Lohnersatzleistungen gehören unter anderem: Arbeitslosengeld I Mutterschaftsgeld Verletztengeld Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Krankengeld Leistungen der Krankenkasse für bestimmte
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zu 45 Prozent, Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, Elterngeld, Renten aus der Sozialversicherung, Kapital- und Zinserträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
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Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen
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Dies können regelmäßige Zahlungen (z.B. Kindergeld und Elterngeld) oder Vergünstigungen sein, die Familien unter Umständen erhalten (z.B. mit dem Landesfamilienpass). . Wenn Sie und Ihre Familie sich in
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Sie haben Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, bekommen? Dann meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt. Hinwe
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