Lohnersatzleistungen gehören unter anderem: Arbeitslosengeld I Mutterschaftsgeld Verletztengeld Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Krankengeld Leistungen der Krankenkasse für bestimmte
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Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen
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Voraussetzung ist, dass Sie für dieses Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben. Elterngeld: steuerfrei, es wird jedoch für die Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes Ihren übrigen Einkünften
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Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit oder ausländische Einkünfte von mehr als 410 Euro bezogen
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