Neues aus dem Rathaus: Waldstetten

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
Autor: Frau Haas
Artikel vom 26.06.2026

Kein Wasser aus Gewässern schöpfen – Lebensraum Gewässer in Not (Stand: 25.06.2026)

Das Landratsamt Ostalbkreis schränkt zum Schutz der Oberflächengewässer mit Allgemeinverfügung vom 25. Juni 2026 die Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs aus allen oberirdischen Gewässern bis zum 30. September 2026 ein. Wasserentnahmen sind nur noch im Rahmen einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis zulässig. Diese Erlaubnisse enthalten Regelungen für Entnahmestopp bzw. erforderliche Restwassermengen. Diese Auflagen sind zwingend zu beachten.

 

Neben der direkten Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wird mit der Allgemeinverfügung auch die Entnahme aus Quellen, Laufbrunnen und Wasserzapfstellen, die einem oberirdischen Gewässer zufließen, untersagt. Dies betrifft nicht die Grundwasserentnahmen oder Brunnen für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

 

Wird unberechtigt Wasser entnommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Allgemeinverfügung steht in vollem Wortlaut unter www.ostalbkreis.de in der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen zur Verfügung.

 

Der vergangene Winter und dieses Frühjahr waren in Baden-Württemberg überwiegend von unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen geprägt. Gleichzeitig herrschen aktuell überdurchschnittliche Lufttemperaturen. Durch die fehlenden Niederschläge sind die Pegel der Gewässer im Ostalbkreis auf ein sehr niedriges Niveau abgesunken. Nach den aktuellen Wettervorhersagen soll die Trockenheit noch länger anhalten.

 

Niedrige Wasserstände und hohe Wassertemperaturen führen zu kritischen Lebensbedingungen in den Gewässern. Jeder Tropfen Wasser wird nun im Gewässer gebraucht. Jegliche Wasserentnahme verschärft die ohnehin kritische Situation in unseren Bächen und Flüssen.

 

Grundsätzlich darf zwar Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen im Rahmen des Gemeingebrauches entnommen werden, aber nur solange das Wasser für private Zwecke genutzt wird und die Entnahme dem Gewässer nicht schadet. Bei den derzeitigen niedrigen Wasserständen ist bei solchen Entnahmen jedoch von einer Schädigung der Gewässer auszugehen, weshalb die Wasserentnahme ab sofort untersagt wird.

 

„Wir müssen davon ausgehen, dass die aktuellen Verhältnisse häufiger und länger auftreten werden“, betont Landrat Dr. Joachim Bläse. „Als zuständige untere Wasserbehörde appellieren wir deshalb an alle, die verstärkte Speicherung von Regenwasser in Überschusszeiten für die Nutzung in Zeiten des Wassermangels als wichtigen Teil einer widerstandsfähigen Wasserversorgung anzugehen. Parallel sollte möglichst viel Niederschlagswasser vor Ort versickert und als Grundwasser gespeichert werden.“ Dies verbessert den Wasserhaushalt in Dürrezeiten, verringert Abflussspitzen bei Starkregen, reduziert die Belastung von Abwassersystemen und Gewässern und spart Kosten bei der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung.

 

Weitere Informationen zur Wasserentnahme gibt es beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft:

Tel. 07961 567-3421

E-Mail wasserwirtschaft(@)ostalbkreis.de 

 

Die aktuellen Wasserstände der Landespegel und weitere Informationen zum Niedrigwasser können bei der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/index.html  und zudem im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW https://niz.baden-wuerttemberg.de/  abgerufen werden.