Neues aus dem Rathaus: Waldstetten

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 17.06.2024

Aktion „Hochwasserhilfe - jeder Beitrag zählt“ im Ostalbkreis - Stand 17. Juni 2024

Aktuelle Informationen zur Antragstellung auf der Kreis-Homepage

Starkregen und Hochwasser haben am 2. und 3. Juni 2024 im Land zu teils schweren Schäden geführt. Die Städte und Gemeinden im Ostalbkreis sind verglichen mit anderen Regionen zwar glimpflich davongekommen. Aber auch hier traf es verschiedentlich einzelne Straßenzüge schwer.

Deshalb hat der Ostalbkreis sich gemeinsam mit den Landkreisen Göppingen und Ludwigsburg der Aktion „Hochwasserhilfe - jeder Beitrag zählt“ des Rems-Murr-Kreises angeschlossen, bei der Spenden für Hochwassergeschädigte gesammelt und über die Landkreise ausbezahlt werden. „Wir freuen uns, dass bereits viele Bürgerinnen und Bürger die Aktion finanziell unterstützt haben. Großspenden für den Ostalbkreis gingen außerdem von der Firma ZEISS und vom VfB Stuttgart ein. Ihnen allen ein herzliches Dankeschön!“, so Ostalb-Landrat Dr. Joachim Bläse.

Wer spenden möchte
Der Rems-Murr-Kreis hat ein „Spendenkonto Hochwasser“ eingerichtet: DE72 6025 0010 0015 2229 14
Im Verwendungszweck sollte der Landkreis angeben werden, in den die Spende gehen soll. Wird der Verwendungszweck "Spende“ angeben, dann wird der Betrag zwischen den vier Landkreisen aufgeteilt.

Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Hilfe des Hochwassers auf dem Spendenkonto des Landratsamts Rems-Murr-Kreis eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) - unabhängig vom Betrag der Spende.

Wer Hilfe braucht
Betroffene Privatpersonen und Vereine können sich über ein digitales Antragsformular auf der Internetseite des Landratsamts Ostalbkreis melden, wenn sie Spenden benötigen. Pro Haushalt kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Soforthilfe wird maximal einmal pro Haushalt ausbezahlt. Firmen können aktuell keinen Antrag auf diese Spendengelder stellen.

Info
Das digitale Antragsformular gibt es unter t1p.de/s9h2d