Neues aus dem Rathaus: Waldstetten

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 22.11.2024

Grundsteuerreform Baden-Württemberg 2025 - Umsetzung der Gemeinde Waldstetten

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer, die auf das Eigentum von Grundstücken erhoben wird. Man unterscheidet zweierlei Arten von Grundsteuer.

Grundsteuer A: Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

Grundsteuer B: Betriebliche und private Grundstücke

Zusätzlich haben Kommunen noch die Möglichkeit, eine höhere Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke festzusetzen. Hiervon sieht die Gemeinde Waldstetten aber auf weiteres ab.

Was ist die Grundsteuerreform?

Die bisherige Grundlage für die Berechnung der Steuer sind die sogenannten Einheitswerte. Da diese Werte aber auf der Basis des Jahres 1964 beruhen, sah das Bundesverfassungsgericht einen Änderungsbedarf. 2018 legte das Verfassungsgericht fest, dass die Grundsteuer neu berechnet werden müsse. Eine Neubewertung der Grundstücke wurde vorgenommen und soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, um zu vermeiden, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich besteuert werden. Die Länder haben zudem die Möglichkeit, ein eigenes Bewertungsmodel festzusetzen. Das Land Baden-Württemberg hat diese Möglichkeit genutzt und ein eigenes Vorgehen erarbeitet. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach diesem neuen Modell erhoben.

Das Bewertungsmodell in Baden-Württemberg

Grundsteuer A
Die Grundsteuer A orientiert sich nach dem Bundesmodell. Die Bewertung erfolgt nach dem durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Bisher wurden die Wohngebäude bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch bei der Grundsteuer A mitbewertet. Zukünftig erfolgt dies als eigenes Grundsteuerobjekt in der Grundsteuer B.

Grundsteuer B
Die Basis der Bewertung ist zukünftig der Grundsteuerwert. Diesen erhält man, wenn die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert multipliziert werden. Der Bodenrichtwert wurde vom örtlichen Gutachterausschuss festgestellt. Neu ist, dass der Gebäudewert keine Rolle mehr spielt. Somit ist die Bebauung eines Grundstücks für die Bewertung nicht relevant. Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag. Zu beachten ist, dass sich für bebaute Wohngrundstücke die Steuermesszahl um 30 Prozent geringer ist.

Jeder Grundbesitzeigentümer erhält vom Finanzamt einen Bescheid, in dem er seinen Grundsteuermessbetrag erfährt.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Für die Berechnung der Grundsteuer gilt die vereinfachte Formel:

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
oder ausführlich
Grundstücksfläche x Bodenrichtwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer

Für die Grundsteuer A und Grundsteuer B gelten unterschiedliche Hebesätze, die jede Kommune individuell festsetzt.

Der Gemeinde Waldstetten war es wichtig, Hebesätze zu beschließen, die aufkommensneutral sind. Das heißt, die Gemeinde möchte ihr Grundsteueraufkommen gegenüber dem Jahr 2024 nicht erhöhen. Um die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe etwas zu entlasten, wird der Hebesatz für die Grundsteuer A nicht geändert, was diesen entgegenkommt. Aufkommensneutral bedeutet jedoch nicht, dass die Höhe der Grundsteuer bei jedem Grundstückeigentümer im Vergleich zu 2024 gleichbleiben wird. Vielmehr wird eine Verschiebung des Aufkommens stattfinden Es ist abzusehen, dass baureife, aber unbebaute Grundstücke grundsätzlich teurer werden. Dies gilt auch für große, bebaute Grundstücke. Auf bebaute Grundstücke in einem Gewerbegebiet entfällt zukünftig voraussichtlich eine geringere Grundsteuer.

In Waldstetten gelten ab dem 1. Januar 2025 folgende Hebesätze
Grundsteuer A:           350 v. H.           (seither: 350 v. H.)
Grundsteuer B:           280 v. H.           (seither: 410 v. H.)

Beispiele
Zu Beginn ist festzuhalten, dass es sich hierbei nur um Muster handelt. Für jeden Grundstückeigentümer gestaltet sich die Höhe der Grundsteuer individuell und kann nicht pauschalisiert werden.

Grundsteuer A:
Sie erhielten vom Finanzamt einen Bescheid für Ihr forstwirtschaftliches Grundstück. Der genannte Grundsteuermessbetrag beträgt 25,00 €. Die Grundsteuer berechnet sich wie folgt:
25,00 € (Grundsteuermessbetrag) x 3,5 (Hebesatz Grundsteuer A) = 87,50 €
Die zu zählende jährliche Grundsteuer beträgt 87,50 €.

Grundsteuer B:
Das Finanzamt hat mitgeteilt, dass für Ihr bebautes Grundstück ein Grundsteuermessbetrag von 165,00 € ermittelt wurde.
165,00 € (Grundsteuermessbetrag) x 2,8 (Hebesatz Grundsteuer B) = 462,00 €
Die Höhe Ihrer jährlichen Grundsteuer beträgt 462,00 €.

Wie geht es weiter?

Die Gemeinde Waldstetten plant, die neuen Grundsteuerbescheide im Laufe Januar 2025 zu versenden. Sollten Sie nach Erhalt des Bescheides Fragen haben, können Sie sich gerne an die Verwaltung wenden.

Ihre Ansprechpartner

  • Felix Deininger: E-Mail, Telefon: (07171) 403-33
  • Anke Riedel: E-Mail, Telefon: (07171) 403-34

Was tun bei einem fehlerhaften Bescheid?

Sollte bereits der Bescheid vom Finanzamt für den Grundsteuermessbetrag fehlerhaft sein, müssen Sie sich direkt an das Finanzamt wenden. Die Gemeinde Waldstetten hat hierauf keinen Einfluss. Dies gilt auch bei einem Eigentümerwechsel.

Sollte der Grundsteuerbescheid der Gemeinde Fragen aufwerfen, können Sie sich gerne bei der Gemeindeverwaltung melden.

Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass ab 2025 trotzdem die festgelegte Grundsteuer der Gemeinde zu zahlen ist. Dies gilt, bis dem Widerspruch abgeholfen wurde.

Fälligkeitstermine

Die jährlichen Fälligkeitstermine in vier Raten bleiben unverändert:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Für Jahreszahler ist die Fälligkeit weiterhin auf den 1. Juli festgesetzt.