Neues aus dem Rathaus: Waldstetten

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 27.11.2024

Änderung des Konzepts für den Winterdienst in Wißgoldingen - Stand 27. November 2024

Das bis dato erfolgreich praktizierte Konzept für den Winterdienst in Wißgoldingen sah seit dem Winter 1999/2000 vor, dass die beiden Straßen Zur Vorstatt und Lindenstraße in einer Fahrtrichtung (dorfauswärts) geräumt wurden. Dementsprechend wurden die Gehwege auf einer Seite (West- bzw. Nordseite) mit Schnee „zugeschoben“, wodurch die Anlieger auf dieser Straßenseite – zumindest laut seitheriger Handhabung/Kommunikation durch die Gemeinde (nachzulesen im Stuifen-Boten vom 26.11.1999) – von der Räum- und Streupflicht mehr oder weniger automatisch befreit waren. Die Anlieger der anderen Straßenseite unterlagen jedoch regulär der Räum- und Streupflicht. Hintergrund des Konzepts war, dass die Straße bei „normaler“, beidseitiger Räumung aufgrund der aufgetürmten Schneeberge an beiden Fahrbahnrändern auf eine Fahrspur verengt worden wäre. Diese Verengung auf eine Fahrspur wollten aber seinerzeit – und auch seither – weder Bürgerschaft noch Ortschaftsrat in Kauf nehmen.

Nachdem aus der Bürgerschaft juristisch gegen diese „Ungleichbehandlung“ der Anlieger der beiden Straßenseiten vorgegangen wurde, hat die Gemeindeverwaltung dieses Konzept einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Diese Prüfung ergab Folgendes: Gemäß Rechtsprechung gilt die Räum- und Streupflicht generell auf beiden Seiten der Straße und somit für alle Anlieger gleichermaßen. Demnach wird kein Anlieger von seiner Winterdienstpflicht dadurch befreit, dass z.B. durch einen Schneepflug zusätzlicher Schnee in seinen Bereich geschafft wurde. Durch den größeren Aufwand wird die generelle Winterdienstpflicht nicht beseitigt. Dies bedeutet, dass für die Anlieger auf der „zugeschobenen“ Straßenseite entgegen der seitherigen Handhabung/Kommunikation durch die Gemeinde sehr wohl eine Räum- und Streupflicht besteht – mit der Konsequenz, dass diese bei einem Unfall haften, wenn sie dieser Pflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind.

Aufgrund dessen wird das Konzept für den Winterdienst in Wißgoldingen ab sofort wie folgt geändert: 

  1. Die Gemeinde räumt die beiden Straßen Zur Vorstatt und Lindenstraße ab sofort „normal“, also beidseitig, und legt den Schnee an beiden Fahrbahnrändern ab. Dadurch werden sich die Straßen bei großem Schneeaufkommen entsprechend verengen.
  2. Die Straßen Am Wäldle, Dr.-Hofele-Straße, Fichtenstraße, Im Eichich, Am Sommerrain, Ahornweg, Erlenweg, Uhlandstraße, Schillerstraße sowie Stauferstraße, die laut damaligem Konzept zwar bereits beidseitig geräumt wurden, wo jedoch ebenfalls die Gehwege zugeschoben wurden, werden weiterhin beidseitig geräumt – allerdings fortan ohne „Zuschieben“ des Gehwegs, sodass auch hier der Schnee an beiden Fahrbahnrändern abgelegt wird. Auch diese Straßen werden sich dadurch bei großem Schneeaufkommen entsprechend verengen.