Stadtjäger offiziell eingesetzt - Stand: 2. Juli 2025
Angesichts der zunehmenden Konflikte zwischen Wildtieren und Menschen hat die Gemeinde Waldstetten zum 1. Juli 2025 offiziell drei Stadtjäger eingesetzt.
Die eingesetzten Stadtjäger haben die Aufgabe, bei Fragen und Problemen mit Wildtieren im Sinne des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (z.B. Dachs, Fuchs, Marder oder Waschbär, jedoch keine Ratten oder andere Schädlinge) in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen zu beraten und zu unterstützen. Die Jagd an sich darf nur ausgeübt werden, sofern andere, präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist. Somit findet durch Stadtjäger keine reguläre Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald und Offenland (also außerhalb des befriedeten Bezirks) praktiziert wird, statt. Vielmehr dient die Jagd im befriedeten Bezirk durch Stadtjäger ausschließlich der Lösung von Wildtier-Mensch-Konflikten sowie der Gefahren- und Tierseuchenabwehr.
Der aus derzeit drei Stadtjägern bestehende Stadtjäger-Pool der Gemeinde Waldstetten wird angeführt von Herrn Fabian Probst (siehe Foto). Durch den Stadtjäger-Pool wird sichergestellt, dass auch im Krankheits- oder Urlaubsfall ein Stadtjäger zur Verfügung steht.
Sie erreichen unsere Stadtjäger bei Bedarf über die zentrale E-Mailadresse oder die zentrale Rufnummer (07171) 403-47.
Die Stadtjäger sind jedoch keine Angestellten der Gemeinde. Sie sind daher durch den jeweiligen Auftraggeber zu bezahlen.
Die Gemeindeverwaltung freut sich sehr, der Bürgerschaft ab sofort dieses Angebot machen zu können. Ein herzliches Dankeschön hierbei gilt den drei Stadtjägern um Herrn Probst für deren Bereitschaft, den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde bei Wildtier-Mensch-Konflikten zu helfen, sowie Herrn Peter Menzendorf, dem Wildtierbeauftragten des Ostalbkreises, für die enge und gute Begleitung bei diesem Prozess.
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