Neues aus dem Rathaus: Waldstetten

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 16.12.2025

Maßnahmen zur Behebung der Hochwasserschäden vom Juni 2024 gehen weiter

Das Starkregenereignis vom 2. auf den 3. Juni 2024 führte zu Schäden an Bachmauern, Böschungen und Brücken im Gemeindegebiet. So beispielweise an der Brücke über den Stoffelbach beim Landgasthof Veit in Weilerstoffel wie auch an jener zu Beginn des Strängenweges in Waldstetten. Bei beiden sind gerade die Maßnahmen zur Behebung der Schäden in vollem Gange. „Um den Eingriff an der Böschung beim Landgasthof Veit möglichst umweltschonend vorzunehmen, ist dort im Wasserbett ein so genannter Schreitbagger im Einsatz“, erläutert der stellvertretende Bauamtsleiter Benedikt Traa. Dessen Haupteinsatzort sind Bergregionen, da er im 90 Grad-Winkel an einer Gebirgsmauer agieren kann. Denn anders als die bei uns gängigen Bagger, hat dieses Fahrzeug vier Beine, mit denen es schreiten kann. Bedient wird er vom Eigentümer Rainer Wachter selbst, der seine Firma in Österreich hat und in den Wintermonaten dann in Deutschland agiert. „Das Bachbett musste hier über zwei Meter aufgefüttert sowie einen halben Meter hohe Ablagerungen an den Treppenstufen entfernt werden“, erklärt Ralph Knödler, Baggerfahrer der Firma Gebrüder Eichele aus Untergröningen. Allein für diese Maßnahme werden 56.000 Euro veranschlagt. Die nächste Baumaßnahme ist die Böschung an der Gmünder Straße beim Golfplatz. Erledigt sind bereits die Bachverdolung am Ende der Tobelgasse sowie der Wanderweg bei der Mountain Man Ranch. Im Jahr 2026 folgt dann die größte der 16 Maßnahmen im Gemeindegebiet mit 600.000 Euro – der Neubau der Edelhofbrücke – deren Fundamente komplett beim Hochwasser unterspült wurden.

Für alle Gewässer-Bautätigkeiten wurde ein Ausgleichstockantrag beim Land Baden-Württemberg gestellt, der mit 150.000 Euro bewilligt wurde.

Doch damit beim nächsten Hochwasser so manche Schäden begrenzt werden können, sind auch die Grundbesitzer an den Bachläufen zur Mitarbeit aufgefordert. Denn nur, wenn die Böschungen und Hangkanten frei von Geäst und Bauwerken sind, die vom Wasser in den Bach gespült werden können, hat das Wasser ein freies Bachbett zum Fließen. 30 Beratungsgespräche hat die Gemeinde mit Anliegern und Fachleuten geführt. Doch auch wenn nur alle 25 Jahre ein Hochwasser prognostiziert wird, darf die Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigt werden.