Leinenpflicht und Hundekot im Gemeindegebiet
Verunreinigung durch Hunde
Das Bürgermeisteramt appelliert zum wiederholten Male an die Vernunft der Hundehalter, bitte Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Es ist eine große Zumutung, wenn regelmäßig Hundekot auf Gehwegen und ausgewiesenen Wanderwegen, in Hofeinfahrten sowie Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen vorgefunden wird. Wenn Ihr Hund sein „Geschäft“ außerhalb des eigenen Grundstücks verrichtet, sammeln Sie es bitte ein und entsorgen es ordnungsgemäß.
Auch anderen Hundehaltern gegenüber, die mit ihren Vierbeinern dieselbe Strecke gehen, ist es rücksichtsvoll, dass diese den Hundekot-Häufchen nicht ausweichen müssen, sondern den Spaziergang genießen können.
Ordnungsgemäß bedeutet in öffentlichen Hundetoiletten bzw. Abfallbehältern für Hundekotbeutel oder bei sich zu Hause. Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall nicht bei anderen Mitbürgern im Garten oder in deren Grüner Tonne. Hundekotbeutel erhalten Sie kostenlos bei den öffentlichen Hundetoiletten, die Sie an vielen beliebten Wanderwegen finden.
Hinweise auf Verschmutzung durch Hundekot auf der Strecke zwischen den Schulen und dem Sportplatz sind aktuell verstärkt bei uns eingegangen. Bei Anzeigen können Geldbußen gegen den Halter oder Führer des Hundes verhängt werden.
Leinenpflicht im Gemeindegebiet
Es kommt oftmals zu Konflikten zwischen Spaziergängern, Wanderern, Joggern und Radfahrern, wenn diese auf Feld- oder Waldwegen nicht angeleinten Hunden begegnen. Auch kann es zu Konfrontationen zwischen Hunden und Wildtieren kommen. Vor allem in der Brut- und Setzzeit ist es sehr wichtig, den Hund anzuleinen.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Dies gilt besonders auch für Hunde. Ausreden wie "mein Hund will doch nur spielen" oder "der tut niemandem was" sind hier fehl am Platze.
In Baden-Württemberg gibt es keine generelle Leinenpflicht für Hunde in Wald und Flur. Trotzdem muss ein nicht angeleinter Hund kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen. Ist dies nicht der Fall und der Hund belästigt oder gefährdet jemanden, kann Anzeige erstattet und der Hundehalter mit einem Bußgeld belegt werden. Außerdem sind weitere Maßnahmen wie Leinenzwang oder Maulkorbpflicht für einzelne Hunde möglich.
Im Innenbereich gilt in unserer Gemeinde Leinenpflicht. Dies bedeutet, dass Hunde auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen an der kurzen Leine zu nehmen sind.
Wir bitten um Beachtung.
