, sollten Sie zuerst das Grundbuch einsehen beziehungsweise eine Abschrift aus dem Grundbuch verlangen. Die Grundbucheinsicht vor dem Kaufvertrag ist wichtig, da im Grundbuch Belastungen (z.B. Grundschulden [...] macht Sie noch nicht zum Eigentümer des Grundstücks. Erst mit der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch geht das Grundstück in Ihr Eigentum über. Theoretisch kann der Verkäufer das Grundstück bis zur [...] b verhindert wird, sollten Sie auf der Bestellung einer sogenannten "Auflassungsvormerkung" im Grundbuch bestehen. Diese bewirkt, dass alle danach erfolgten Eintragungen Ihnen gegenüber unwirksam werden
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Grundstückes. Das Grundbuch gibt Auskunft über die Rechte, die an einem Grundstück bestehen. In das Grundbuch wird beispielsweise eingetragen, wer Eigentümer eines Grundstücks ist. Aus dem Grundbuch ist aber auch [...] z). Informationen über das Grundstück enthält der Bebauungsplan, das Baulastenverzeichnis, das Grundbuch, der Flächennutzungsplan und das Liegenschaftskataster. In diese Unterlagen sollten Sie unbedingt [...] eschränkungen (Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke und Ähnliches). Außerdem kann dem Grundbuch entnommen werden, ob auf dem Grundstück Hypotheken oder Grundschulden lasten. Das Liegenschaftskataster
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Einigung und der konstitutiven Eintragung in das Grundbuch. Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie unbedingt schon vorher Einsicht in das Grundbuch nehmen, da dies der einzige Weg ist, bereits [...] Das Grundbuch ist ein gerichtliches Verzeichnis, das die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken offenlegt und dingliche Belastungen (z.B. Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte) sowie Vormerkungen (z.B. [...] kenntlich macht. Des Weiteren können dort bestimmte Verfügungsbeschränkungen eingetragen werden. Das Grundbuch besteht aus der Aufschrift, einem Bestandsverzeichnis (enthält Angaben aus dem Liegenschaftskataster)
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Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie daraus erhalten: Ausdruck oder Abdruck, wenn das Grundbuch maschinell geführt wird, Abschrift, wenn das Grundbuch ausnahmsweise noch in Papier
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Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis. Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu [...] müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen. Beispiel: Sie [...] Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
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Der Erwerb eines Grundstücks durch Erbfolge vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs. Er wird durch Grundbuchberichtigung im Grundbuch nachvollzogen. [...] dass das Eigentum am Grundstück auf Sie übergehen soll (Auflassung). Ebenso müssen Sie in das Grundbuch eingetragen werden. Da es beim Grundstückskauf meist um erhebliche Werte geht, muss zum Abschluss [...] Vollzogen ist der Eigentumswechsel erst dann, wenn Sie als neuer Eigentümer oder neue Eigentümerin im Grundbuch eingetragen sind. Dies kann in der Regel erst dann geschehen, wenn dem Grundbuchamt der Nachweis
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haben ("Auflassung des Grundstücks") und die neuen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragung im Grundbuch ist auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung erforderlich.
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Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise wer Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist, ob und welche Rechte andere Personen an einem Grundstück [...] sichert einen Anspruch auf Eigentumsübertragung aus einem Kaufvertrag. Sie sollten Einsicht in das Grundbuch nehmen, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Sie kaufen sonst möglicherweise ein Grundstück mit Belastungen
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Wenn Sie Wohnungseigentum oder Teileigentum begründen wollen, müssen Sie dies in das Grundbuch eintragen lassen. Dafür müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt [...] sollten sich daher immer von einer Notarin oder einem Notar beraten lassen. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgt durch das Anlegen der Wohnungsgrundbücher.
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