Waldstetten (Druckversion)

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024

Zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024 hat der Gemeindewahlausschuss die aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.

Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat - Ortschaftsrat - bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei Stimmengleichheit hat das Los entschieden. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden (§ 18 Abs. 4 KomWO).

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Waldstetten die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, des Kreistags - statt.

Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Gemeinde Waldstetten werden in der Zeit vom 20. bis 24. Mai 2024 werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten
Waldstetten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Öffentliche Bekanntmachung

 

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt. In der Gemeinde Waldstetten sind dabei insgesamt 18 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Weil unechte Teilortswahl stattfindet, sind die Gemeinderäte als Vertreter für die Wohnbezirke zu wählen, und zwar

für den Wohnbezirk

Anzahl der zu wählenden
Gemeinderäte

Zahl der höchstens zulässigen Bewerber eines Wahlvorschlags

Waldstetten

14

14

Wißgoldingen

  4

  4

In der Ortschaft Wißgoldingen sind dabei insgesamt 10 Ortschaftsräte auf 5 Jahre zu wählen.

Öffentliche Bekanntmachung

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd – Waldstetten mit Zieljahr 2035 - Veröffentlichung gem. § 3 Abs.2 BauGB

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd - Waldstetten hat am 22. März 2024 in seiner öffentlichen Sitzung dem Entwurf des Flächennutzungsplanes, der Begründung, dem Umweltbericht und dem Landschaftsplan zugestimmt.

Die Veröffentlichung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes, der Begründung, des Umweltberichts und des Landschaftsplans sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß §3 (2) BauGB in der Zeit vom 8. April bis 10. Mai 2024 (je einschließlich) im Internet durchgeführt.

Zusätzlich können die Unterlagen auch im Rathaus Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 1, 3. Obergeschoss (Präsentationswand) und im Rathaus Waldstetten, Bettringer Straße 21, während der jeweiligen Öffnungszeiten  eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Über sie entscheidet der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd - Waldstetten in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Der gemeinsame Ausschuss entscheidet über die Stellungnahmen
in öffentlicher Sitzung. Dabei werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Amt für Stadtentwicklung Schwäbisch Gmünd

http://www.waldstetten.de//rathaus-service/amtliche-bekanntmachungen