Waldstetten (Druckversion)
Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 15.11.2019

Vortragsreihe LebensFaden: Auftakt mit Rechtsanwalt Bernd Schiele am 14. November 2019

Patientenverfügung hat keine Gültigkeitsbeschränkung, sollte aber regelmäßig auf Aktualität geprüft werden

Ein Faden durchzieht unser Leben. Wann und wie er endet, wissen wir aber nicht. Um für diesen Fall vorzusorgen, bietet die Gemeinde Waldstetten in Kooperation mit dem GemeindeTreff, den beiden Kirchen, Altenförderverein, Caritas Ost-Württemberg und Stiftung Haus Lindenhof die Vortragsreihe LebensFaden an. Den Auftakt dazu machte der Fachanwalt für Medizinrecht aus Aalen, Bernd Schiele, am Donnerstagabend im Rathausfoyer mit dem Thema Vorsorgevollmacht.

Dass dieses Thema jedes Alter anspricht, bewies Bernd Schiele den über 50 Besuchern anhand zweier Beispiele. Als erstes zeigte er die Wichtigkeit einer Patientenverfügung anhand eines Motorradunfalles eines jungen Familienvaters auf. Dieser fiel ins Koma und seine Frau hatte keinerlei Handlungsmöglichkeit. Weder in Bezug auf die medizinische Versorgung noch beim Zugriff auf das Bankkonto. Der zweite geschilderte Fall betraf ein älteres Ehepaar: Einer der Partner erlitt einen Schlaganfall. Auch hier lag keine Patientenverfügung vor. „Diese regelt den Fall, dass eine Person aufgrund Gebrechlichkeit oder Bewusstlosigkeit nicht mehr in der Lage ist, medizinische Anweisungen zu treffen. Eine durch den Verfasser bestimmte Person soll im Einzelfall über medizinische Maßnahmen entscheiden“, erklärte der Referent. Dabei kann der Patient seine Wünsche zu bestimmten oder allen lebensverlängernden Maßnahmen im Falle des nahenden Todes äußern. Als gesetzliche Grundlage des §1901a BGB dient die Einwilligungsfähigkeit, die auch Minderjährige abgeben können. Zudem muss die Patientenverfügung schriftlich niedergelegt werden. Die ist durch den Bevollmächtigten für den Arzt bindend und nur durch einen abweichenden Willen oder abweichende Lebensumstände änderbar. Daher sollte sie regelmäßig aktualisiert werden. In der vorgedruckten Patientenverfügung, die es beispielsweise beim Malteser Hilfsdienst oder dem DRK gibt, ist eine Karte zum Heraustrennen vorbereitet, auf die der Verfasser schreibt, wo sich die Patientenverfügung befindet. Denn diese kann zuhause hinterlegt werden. Die Karte wiederum sollte der Verfasser dann zur Gesundheitskarte stecken, da diese im Krankheitsfall benötigt wird.
Eine Vorsorgevollmacht hingegen ist eine Generalvollmacht für den Fall, dass der Verfasser nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäfte zu erledigen (Vertragsabschluss, Rentenantrag, Kündigung eines Mietverhältnisses). Sinnvoll sei, so der Referent, zwei Personen zu bevollmächtigen. „Denn wenn sich die Partner gegenseitig nennen und einen gemeinsamen Unfall haben, ist eine dritte Person hilfreich.“ Die Vorsorgevollmacht verhindert oft die Bestellung eines Betreuers. Zu beachten ist aber, dass bei Banken nicht-notarielle Vollmachten nicht gelten. Diese muss dort direkt abgegeben werden. Zwingend ist die notarielle Form bei Grundstück- und Schiffsgeschäften sowie WEGen.
Als drittes gibt es noch die Betreuungsverfügung. In dieser wird eine Person benannt, die sich der Verfasser als Betreuer wünscht. Oder es werden jene eingetragen, die nicht als Betreuer agieren sollen. Wissenwert ist, dass der Betreuer an eine Patientenverfügung gebunden ist.

Weitere Themen der Reihe LebensFaden

Christliche Patientenvorsorge – Patientenverfügungen
Donnerstag 23. Januar 2020, Beginn: 18:00 Uhr
Erlöserkirche, Max-Reger-Weg 6, Waldstetten
Referenten: Natalie Pfeffer, Koordinatorin LebensFaden und Dr. med. Dieter Rösch

Rechtliche Betreuung
Donnerstag 13. Februar 2020, Beginn: 18:00 Uhr
Erlöserkirche, Max-Reger-Weg 6, Waldstetten
Referentin: Susanne Wanner, Betreuungsbehörde Landratsamt Ostalbkreis

Testament, Erben und Vererben
Donnerstag 26. März 2020, Beginn: 18:00 Uhr
Erlöserkiche, Max-Reger-Weg 6, Waldstetten
Referent: Rechtsanwalt Berndt Dodt, Schwäbisch Gmünd

Bestattungsvorsorge, Bestattungsform, Gedanken über die eigene Bestattung
Donnerstag 7. Mai 2020, Beginn: 18:00 Uhr
Begegnungshaus, Kirchberg 3, Waldstetten
Referenten: Pfarrer Dr. Horst Walter, Pfarrer Jörg Krieg

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