Gemeindenachrichten: Waldstetten

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 24.10.2018

Bürgerversammlung „Verkehr“ am 18. Oktober 2018 in der Stuifenhalle

Bürgerschaft tendiert zur Tiefgarage unterm Rathaus

Der zunehmende Verkehr in den Ortsdurchfahrten ist seit Jahren ein Dauerthema, auch in Waldstetten. Der Gemeinderat hat deshalb das Aalener Verkehrsplanungsbüro brenner BERNARD ingenieure GmbH beauftragt. Bei der Bürgerversammlung mit dem Titel „Verkehr“ stellte Dipl.-Geogr. Dirk Kopperschläger einen Maßnahmenkatalog mit 26 Punkten vor. Dieser beinhaltet unter anderem das Thema Parksituation und Verkehrsführung am neuen Rathaus.

Dirk Kopperschläger erläuterte zu Beginn seiner Ausführungen die fünf Eckpfeiler, auf denen eine Verkehrsplanung aufbaut:
• Straßen sind Lebens- und Stadtraum
• Stadt der kurzen Wege
• Verbesserung der Aufenthaltsqualität
• Sicherheit und Erreichbarkeit vor Schnelligkeit und Leistungsfähigkeit
• Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichrangig
Auf dieser Vorgabe basiert der vom Verkehrsbüro aufgestellte Maßnahmenplan mit 26 Bestandteilen, der teilweise der Zustimmung des Landkreises bedarf. Dazu zählen sowohl die Verkehrsführung durch Waldstetten als auch der Schulwegeplan und beinhalten unter anderem Fußgängerüberwege, Schutzstreifen für Fahrradfahrer, Querungsinseln an den Ortsausgängen sowie die Umgestaltung des Schulumfeldes. So wird es an der Einmündung der Bettringer Straße in die Gmünder Straße einen Kreisverkehr geben. Mit diesem einher geht dann die Umwandlung der Kapellengasse in eine unechte Einbahnstraße. Soll heißen: Die Zufahrt zur Kapellengasse aus der Bettringer Straße wird nicht mehr möglich sein. Nur Radfahrer dürfen weiterhin dort einfahren, um nicht die ansteigende enge Bettringer Straße meistern zu müssen. Eine Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit stellt außerdem eine Fußgängerschutzanlage auf Höhe der Garten- und Jahnstraße dar. Dem Radverkehr soll auf den Ortsdurchfahrtsstraßen mehr Sicherheit geboten werden. Daher werden ortseinwärts jeweils 1,50 m breite Schutzstreifen angelegt, die von Autofahrern nicht genutzt werden dürfen. Lastkraftfahrer dürfen diese befahren, jedoch stets hinter dem Radfahrer, wenn keine Überholmöglichkeit besteht.
Das Umfeld des Rathauses wird vollkommen neu gestaltet, Querungsmöglichkeiten verbessert, barrierefreie Bushaltestellen geschaffen und der Verkehr daran langsam durchgeführt. Angedacht ist ein so genannter „shared space“ – ein von Fahrzeugen und Fußgängern geteilter Raum.
Die Städteplanerin Silvia Fichtner erläuterte die Vor- und Nachteile einer Tiefgarage beim neuen Rathaus sowie eines Parkhauses auf dem ehemaligen Postgelände an der Ecke Gmünder Straße/Wolfsgasse. Dabei ging die Tendenz zur Tiefgarage, da nur ein Gebäude unterhalten werden müsse, Besucher direkt barrierefrei ins Rathaus gelangen können und es auch besser ins Ortsbild passen würde.
In der anschließenden regen Diskussion der Bürger kam immer wieder der Wunsch nach einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung auf der gesamten Ortsdurchfahrt zur Sprache. Diesen musste der Schultes leider negieren: „Zahlreiche Anträge gemeindeseits wurden in den vergangenen Jahren im Hinblick auf die Gesetzeslage stets vom Ostalbkreis, dem die Durchfahrtsstraße gehört, abgelehnt. Einzig die Engstelle in der Bettringer Straße berechtigt zu einer Geschwindigkeitsreduzierung.“ Ansonsten seien nirgends Unfallschwerpunkte, erhöhte Lärmmessungen oder besonders schutzbedürftige Einrichtungen zu verzeichnen, die die Einrichtung einer 30 km/h-Begrenzung begründen würden.