Bürgerstiftung: Waldstetten

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Bürgerstiftung Waldstetten

Die Bürgerstiftung Waldstetten wurde am 07.03.2013 im Rahmen des Konzeptes der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ostalb errichtet. Für dieses Konzept hat das Finanzamt Fürth mit der vorläufige Bescheinigung vom 02.08.2012, Steuernummer 218/101/92973 die Steuerbegünstigung festgestellt. Die Verwaltung der Stiftung erfolgt durch die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, nach Maßgabe des Stiftungsverwaltungsvertrages.

Zweck der Bürgerstiftung Waldstetten

Die Bürgerstiftung Waldstetten verfolgt im Rahmen der Satzung der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Ostalb“ folgende steuerbegünstigte Zwecke: das öffentlichen Gesundheitswesen, die Jugendhilfe, die Altenhilfe, die Kunst und Kultur, den Denkmalschutz und die Denkmalpflege, die Bildung und Ausbildung, den Naturschutzes und die Landschaftspflege, das Wohlfahrtswesens, die Rettung aus Lebensgefahr, den Feuerschutz, den Sport, die Heimatpflege und Heimatkunde, mildtätiger Zwecke sowie das bürgerschaftliche Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Der Wirkungskreis der Stiftung ist auf das Gemeindegebiet Waldstetten beschränkt.

Stiftungsrat der Bürgerstiftung Waldstetten

Für die Bürgerstiftung Waldstetten wurde ein Stiftungsrat eingerichtet. Der Stiftungsrat legt die aus den Erträgen und Spenden der Bürgerstiftung Waldstetten zu fördernden Vorhaben fest. Der Stiftungsrat besteht aus fünf natürlichen Personen; der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde Waldstetten gehört dem Stiftungsrat kraft Amtes an, ebenso die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher der Ortschaft Wißgoldingen. Der Gemeinderat der Gemeinde Waldstetten hat die Mitglieder des ersten Stiftungsrates gewählt. Mitglieder des Stiftungsrates sind aktuell folgende Personen: Bürgermeister Michael Rembold, Ortsvorsteherin Monika Schneider, der Leiter der Musikschule Manfred Fischer sowie Michael Henkel und Angelika Menrad. Vorsitzender des Stiftungsrates ist kraft Amtes der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde Waldstetten. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig.

So können Sie die Bürgerstiftung Waldstetten unterstützen

Wenn auch Sie sich als Stifter oder Stifterin für die „Bürgerstiftung Waldstetten“ engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Waldstetten oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Ostalb, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten. Selbstverständlich nimmt die „Bürgerstiftung Waldstetten“ nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen.

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.

Hier können Sie den Informationsflyer der Bürgerstiftung herunterladen. Zum Download

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft bei der Sparkasse Ostalb

  • Konto-Nr. 1 000 703 526
  • BLZ 614 500 50,
  • Verwendungszweck: Bürgerstiftung Waldstetten
 

Kontaktmöglichkeiten

Gemeinde Waldstetten
Bettringer Straße 21
73550 Waldstetten
07171 403-0
E-Mail schreiben

Kreissparkasse Ostalb
Katharinenstraße 2
73525 Schwäbisch Gmünd
07171 608-0
E-Mail schreiben