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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
Staatlich anerkannter
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Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 24.05.2019

Hinweise zu den Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Am Sonntag, 26. Mai 2019, finden die Europawahlen und in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen statt. Für unsere Gemeinde Waldstetten heißt das:

Europawahl, Kreistagswahl, Gemeinderatswahl und für die Ortschaft Wißgoldingen noch zusätzlich Ortschaftratswahl. Für die Kommunalwahlen sind die Stimmzettel den Wahlberechtigten zugestellt worden. Der Briefumschlag, in dem diese Wahlvorschläge enthalten sind, beinhaltet noch zusätzlich wichtige Hinweise für die Stimmabgabe zur Wahl des Gemeinderats, zur Wahl des Kreistags und zur Wahl des Ortschaftsrats Wißgoldingen. Die Wahlberechtigten werden gebeten, diese Hinweise genauestens durchzulesen. Einige dieser Hinweise sind auch im heutigen Amtsblatt abgedruckt.

Bitte bringen Sie die Stimmzettel und die Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen ausgefüllt ins Wahllokal mit.
Auf dieser Wahlbenachrichtigung ist Ihr Wahllokal (Rathaus Waldstetten, Bücherei im Bürgerhaus, Seniorenzentrum, Kindergarten St. Meinrad bzw. Bezirksamt Wißgoldingen) ersichtlich.

Wahlrecht – Wahlpflicht: Alle Wahlberechtigten unserer Gemeinde werden gebeten, an diesen Wahlen teilzunehmen.

Hinweise für die Stimmabgabe bei der Europawahl

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es wird kein Stimmzettelumschlag verwendet.

Hinweise für die Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen

Wahl der Gemeinderäte

•    Für die Wahl der Gemeinderäte gelten die roten Stimmzettel und das rote Merkblatt.
•    Zu wählen sind 18 Gemeinderäte und zwar 14 Gemeinderäte für den Wohnbezirk Waldstetten und 4 Gemeinderäte für den Wohnbezirk Wißgoldingen. Deshalb haben Sie insgesamt 18 Stimmen und nicht mehr!
•    Sie können nur Bewerbern, die in einem der roten Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen geben.
•    Bitte kennzeichnen Sie die Bewerber, denen Sie Stimmen geben wollen, eindeutig, z.B. durch ein Kreuz (x) oder eine Zahl. Es gilt der Grundsatz der positiven Kennzeichnungspflicht, d. h. es genügt nicht, wenn Sie diejenigen Bewerber, die Sie nicht wählen wollen durchstreichen.

Ausnahmen von der positiven Kennzeichnungspflicht:
Wenn Sie einen Stimmzettel insgesamt ohne Kennzeichnung abgeben, dann erhält jeder in diesem Stimmzettel aufgeführte Bewerber eine Stimme, dasselbe gilt, wenn Sie den Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, dies ist z.B. der Fall, wenn Sie hinter dem Kennwort der Partei oder Wählervereinigung ein großes Kreuz (X) machen.

Wie viele Stimmen haben Sie?
Sie haben 18 Stimmen zur Verfügung. Von diesen dürfen höchstens 14 Bewerbern aus dem Wohnbezirk Waldstetten und 4 Bewerbern aus dem Wohnbezirk Wißgoldingen Stimmen gegeben werden. Dabei können Sie einem Bewerber 1 oder 2 oder höchstens 3 Stimmen geben. Sie dürfen beispielsweise auch alle 18 Stimmen maximal 14 Bewerbern des Wohnbezirks Waldstetten geben oder bis zu 12 Stimmen höchstens vier Bewerbern des Wohnbezirks Wißgoldingen. Kein Bewerber darf aber mehr als drei Stimmen erhalten.
Schreiben Sie die entsprechende Stimmenzahl hinter den Namen der gewünschten Kandidaten.

Sie können Bewerbern aus anderen Stimmzetteln Stimmen geben. In diesem Fall tragen Sie die Namen der Bewerber aus den anderen Stimmzetteln in die freien Zeilen des Stimmzettels ein, den Sie für Ihre Stimmabgabe verwenden. Durch die Eintragung erhält der Bewerber eine Stimme; wollen Sie ihm zwei oder drei Stimmen geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder die Zahl 3.

Bitte beachten Sie: Ihre Stimmabgabe für einen Wohnbezirk ist ungültig, wenn Sie für diesen mehr Bewerbern/Bewerberinnen Stimmen geben, als für diesen Wohnbezirk zu wählen sind. Ihre Stimmabgabe ist insgesamt ungültig, wenn Sie auf den von Ihnen verwendeten Stimmzetteln insgesamt mehr als 18 gültige Stimmen abgeben oder wenn Sie den/die verwendeten Stimmzettel ganz durchstreichen, durchreißen oder durchschneiden.

Wahl der Ortschaftsräte

•    Für die Wahl der Ortschaftsräte in Wißgoldingen gelten die gelben Stimmzettel und das gelbe Merkblatt.
•    Zu wählen sind 10 Ortschaftsräte; deshalb haben Sie insgesamt 10 Stimmen!
•    Jedem Bewerber können Sie nur eine Stimme geben!
•    Sie können sowohl Berwerber, die im Stimmzettel aufgeführt sind, als auch andere wählbare Personen aus Wißgoldingen eine Stimme geben. Bitte bezeichnen Sie dann die anderen wählbaren Personen ausreichend.
•    Bitte kennzeichnen Sie die Bewerber, denen Sie Stimmen geben wollen, eindeutig, z.B. durch ein Kreuz (x) oder eine Zahl. Es gilt der Grundsatz der positiven Kennzeichnungspflicht, d.h. es genügt nicht, wenn Sie diejenigen Bewerber, die Sie nicht wählen wollen, durchstreichen.

Ausnahme von der positiven Kennzeichnungspflicht:
Wenn Sie einen Stimmzettel insgesamt ohne Kennzeichnung abgeben, dann erhalten die ersten 10 in diesem Stimmzettel aufgeführte Bewerber von oben herab eine Stimme. Dasselbe gilt, wenn Sie den Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, dies ist z.B. der Fall, wenn Sie hinter dem Kennwort der Partei oder Wählervereinigung ein Kreuz (x) machen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie bei der Wahl der Ortschaftsräte nicht mehr als 10 Stimmen insgesamt vergeben, sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig.

Wahl der Kreisräte
•    Für die Wahl der Kreisräte gelten die grünen Stimmzettel und das grüne Merkblatt.
•    Zu wählen sind 8 Kreisräte im Wahlkreis; deshalb haben Sie 8 Stimmen.
•    Sie können nur Bewerbern, die in einem der grünen Stimmzettel aufgeführt sind Stimmen geben.
•    Bitte kennzeichnen Sie die Bewerber, denen Sie Stimmen geben wollen, eindeutig, z.B. durch ein Kreuz (x) oder eine Zahl. Es gilt der Grundsatz der positiven Kennzeichnungspflicht, d.h. es genügt nicht, wenn Sie diejenigen Bewerber, die Sie nicht wählen wollen, durchstreichen.

Ausnahme von der positiven Kennzeichnungspflicht:
Wenn Sie einen Stimmzettel insgesamt ohne Kennzeichnung abgeben, dann erhält jeder in diesem Stimmzettel aufgeführte Bewerber eine Stimme, allerdings nur 8 Bewerber in der Reihenfolge von oben. Dasselbe gilt, wenn Sie den Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, dies ist z.B. der Fall, wenn Sie hinter dem Kennwort der Partei oder Wählervereinigung ein Kreuz (x) machen. Einem Bewerber können Sie eine, zwei oder drei Stimmen geben. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie bei der Wahl der Kreisräte nicht mehr als 8 Stimmen insgesamt, sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig.

Sie können Bewerbern aus anderen Stimmzetteln Stimmen geben. In diesem Fall tragen Sie die Namen der Bewerber aus den anderen Stimmzetteln in die freien Zeilen des Stimmzettels ein, den Sie für die Stimmabgabe verwenden. Durch die Eintragung erhält der Bewerber eine Stimme; wollen Sie ihm zwei oder drei Stimmen geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder die Zahl 3.