Waldstetten (Druckversion)
Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 09.12.2019

Umstellung auf Neues Kommunales Haushaltsrecht

Die Gemeindeverwaltung Waldstetten stellt ihr Finanzverfahren auf den 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) um. In diesem Zusammenhang wird auch das EDV-Verfahren für die Abrechnung von Wasserzins und Entwässerungsgebühren und für die Gemeindekasse geändert.

In der KW 51 werden die Selbstablesekarten für die Berechnung des Wasserzinses/der Entwässerungsgebühren versandt. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht wurden alle Adressen der Gebührenschuldner bei der Gemeindekasse überprüft. Nach der Wasserversorgungssatzung und der Abwasserbeseitigungssatzung ist Gebührenschuldner der Eigentümer eines Gebäudes bzw. Teileigentums. Daher erfolgte bei allen Liegenschaften eine Umstellung auf den Eigentümer, sofern dies bislang noch nicht der Fall war. Der Eigentümer erhält daher künftig die Ablesekarte sowie die Jahresabrechnung.

Aufgrund der Umstellungsarbeiten auf den 01.01.2020 wird die Abbuchung der 4. Abschlagsrate für Wasserzins/Entwässerungsgebühren, die am 30.12.2019 fällig ist, erst Mitte Januar 2020 vorgenommen. Bareinzahlungen bei der Gemeindekasse sind daher Anfang Januar 2020 ebenfalls nicht möglich. Des Weiteren kann es durch die Umstellung zu Verzögerungen bei Auszahlungen kommen.

Wir bitten um Beachtung!

Finanzverwaltung

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