Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels für Waldstetten
Liebe Mitbürger,
die Gemeinde Waldstetten erstellt aktuell einen qualifizierten Mietspiegel. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind.
Der Mietspiegel dient somit als Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter, um Mietpreise rechtssicher festlegen zu können. Für die Erstellung müssen entsprechende Informationen und Daten bei mietspiegelrelevanten Haushalten erhoben werden. Bei der aufwendigen Erhebungsaktion werden im Zeitraum zwischen 23. Juli bis 31. August 2026 per Zufall ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben. Die Beantwortung ist gemäß Mietspiegelreformgesetz (MsRG) § 2 für die Befragten verpflichtend. Die Antwort ist kostenlos. Der ausgefüllte Fragebogen muss mit einem beigefügten Freiumschlag fristgerecht an das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden. Alternativ wird es möglich sein, die Befragung über einen verschlüsselten Link direkt online im Internet zu beantworten.
Wir bitten Sie, uns bei der Erstellung des neuen Mietspiegels für Waldstetten tatkräftig zu unterstützten und uns die nötigen Informationen durch die Beantwortung der Fragen, zur Verfügung zu stellen. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht.
Die Gemeinde Waldstetten bedankt bereits jetzt für ihre Unterstützung bei der Neuerstellung unseres Mietspiegels.
Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels zum 1. Dezember 2024
Die Kommunen Schwäbisch Gmünd, Lorch, Mutlangen und Waldstetten sowie die Mitgliedskommunen des Gemeindeverwaltungsverbands Leintal-Frickenhofer Höhe (Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen) und die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein (Bartholomä, Böbingen/Rems, Heubach, Heuchlingen und Mögglingen) haben in enger Kooperation auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage einen gemeinsamen Mietspiegel erstellt. Der Gemeinderat von Waldstetten hat den gemeinsamen Mietspiegel in seiner Sitzung am 30.06.2022 beschlossen. Der gemeinsame Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Nach zwei Jahren sieht der Gesetzgeber eine Fortschreibung vor.
Die Fortschreibung erfolgt in der Regel auf Basis der Indexierung des Verbraucherpreises (VPI). Durch die hohe Inflation und dem damit verbundenen starken Anstieg der Verbraucherpreise in den letzten beiden Jahren wurde die Fortschreibung 2024 durch eine reduzierte Stichprobenerhebung durchgeführt. Eine indexierte Fortschreibung hätte den reellen Anstieg der Nettokaltmieten nicht richtig widergespiegelt und verfälscht. Die Fortschreibung des qualifizierten Mietsspiegels 2024-2026 umfasst wie bereits bei der Neuerstellung im Jahr 2022 die Städte und Gemeinden Schwäbisch Gmünd, Lorch, Mutlangen, Waldstetten sowie Bartholomä, Böbingen a.d. Rems, Heubach, Heuchlingen, Mögglingen, Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen.
Die Fortschreibung des gemeinsamen qualifizierten Mietspiegels trat am 1. Dezember 2024 mit einer Gültigkeit bis 2026 in Kraft. Der gemeinsame Mietspiegel ist auf der Internetseite der Gemeinde Waldstetten unter der Rubrik “ Bauen und Wohnen“ eingestellt. Hier ist es auch möglich, die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung in Waldstetten zu berechnen.
Qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde Waldstetten
Den Onlinemietrechner für die Gemeinde Waldstetten können Sie unter folgendem Link anwenden.
Der gemeinsame Mietspiegel in der vorliegenden Form wurde als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Er trat am 1. Dezember 2024 - rückwirkend zum 1. Juli 2024 - mit einer Gültigkeit bis 2026 in Kraft.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Anke Riedel, Telefon (07171) 403-34.
Die Gemeindeverwaltung kann nur kurze allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel geben! Eine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung kann nicht übernommen werden.
