Neu geplante Querungshilfe am Ende der Gmünder Straße in Richtung Dreifaltigkeitsfriedhof soll im September 2023 gebaut werden
Die Gemeinde Waldstetten baut zusammen mit dem Ostalbkreis und der Stadt Schwäbisch Gmünd den Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße 3276 zwischen Waldstetten und Dreifaltigkeitsfriedhof aus und schafft eine neue Querungshilfe
Schultes Michael Rembold hatte sich jahrelang gegenüber dem Ostalbkreis als Eigentümer der Kreisstraße und des straßenbegleitenden Geh- und Radweges dafür eingesetzt, dass dieser regelkonform von durchschnittlich 1,50 Meter auf durchgängige 2,50 Meter ausgebaut wird. Zudem wird am Ende der Ortsbebauung Gmünder Straße in Richtung Dreifaltigkeitsfriedhof eine neue Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer errichtet, damit diese aus Fahrtrichtung Waldstetten kommend gefahrlos und sicherer die Kreisstraße queren können. Außerdem wird die Einfädelung der Radspur aus Richtung Schwäbisch Gmünd kommend auf Höhe des Gebäudes Gmünder Straße 99 besser ausgebaut und markiert. Damit sind Waldstettens Bürgermeister und sein Gemeinderat einem berechtigten Anliegen vor allem von Radfahrern nachgekommen. Mit dem Bau soll im September 2023 zeitnah begonnen werden.
Nachdem die Waldstetter Kläranlage aufgegeben und an die Sammelkläranlage Zollerwiesen der Stadt Schwäbisch Gmünd angeschlossen wird, ist der Bau eines Kanalstücks im Verlauf des vorhandenen Geh- und Radweges des Landkreises notwendig. Damit bot sich für die Gemeinde Waldstetten die günstige Gelegenheit, die Radwegtrasse auszubauen. Der Ostalbkreis als Straßenbaulastträger konnte für diese größere Baumaßnahme gewonnen werden. Zudem war die Stadt Schwäbisch Gmünd bereit, auf ihrer Gemarkung die Straßenmaßnahme gleichfalls mit zu unterstützen. Eine entsprechende Vereinbarung wird nun mit dem Kreis abgeschlossen, die der Gemeinderat einstimmig für gut empfunden hat.
Diese sieht Ausbaukosten von insgesamt 2,6 Millionen Euro vor. Der Bau ist aufwendig, weil an mehreren Stellen entlang des Geh- und Radweges aufgrund des abschüssigen Geländes Stützwände erforderlich sind. Zudem ist im Bereich der Querungshilfe auf Waldstetter Gemarkung vor der Kläranlage eine Natursteinmauer erforderlich. Für die Baumaßnahme wurde vom Ostalbkreis ein kombinierter Antrag nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ gestellt. Der maximale Fördersatz beträgt 90 %. Ob dieser erreicht wird, ist noch ungewiss. Ansonsten teilen sich die Aufwendungen auf Waldstetter Gemarkung – auf die der Geh- und Radweg überwiegend liegt – die Gemeinde und der Ostalbkreis zu gleichen Teilen. Für Schultes Michael Rembold eine echte „Win-Win-Situation“.