Aktuelles Amtsblatt: Waldstetten

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Aktuelles Amtsblatt

Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 19.11.2020

Ostalb-Landrat zieht zu Beginn der dritten Lockdown-Woche Zwischenbilanz am 17. November 2020

Ostalb-Landrat zieht zu Beginn der dritten Lockdown-Woche Zwischenbilanz und informiert über Infektionsgeschehen in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Schulen und Kitas

Seit 2. November 2020 gilt ein bundesweiter Teil-Lockdown mit dem Ziel, das Corona-Infektionsgeschehen zu verlangsamen und die 7-Tage-Inzidenz wieder unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner zu senken. Im Ostalbkreis zeichnet sich indes noch kein signifikanter Rückgang der Infektionszahlen ab. Rund 880 Neuinfektionen hat das Gesundheitsamt des Landratsamts in den letzten sieben Tagen gezählt, darunter eine Vielzahl an Infizierten in Pflegeeinrichtungen.

„Seit einer Woche unterstützen uns deshalb weitere 20 Soldatinnen und Soldaten, insgesamt also 40, bei der Kontaktaufnahme mit Infizierten und Kontaktpersonen“, so Landrat Dr. Joachim Bläse. „Stand 16. November, 24:00 Uhr sind gegenüber dem Vortag 56 neue Infizierte hinzugekommen, sodass seit Beginn der Pandemie im Ostalbkreis 4.087 Menschen mit Corona infiziert wurden. Die Zahl der an und mit Corona Verstorbenen ist inzwischen auf 58 angestiegen.“

Seit Mitte Oktober hat das Corona-Virus auch wieder die Pflege- und Behinderteneinrichtungen erreicht. In insgesamt 28 Einrichtungen wurden seitdem unter Bewohnern und Beschäftigten Corona-Infizierte festgestellt, davon kamen allein in der vergangenen Woche elf Einrichtungen hinzu. Die Heimaufsicht der Landkreisverwaltung hat
die Einrichtungen deshalb aufgefordert, die erstellten Hygienekonzepte und Pandemiepläne stringent einzuhalten und ihre Beschäftigten hinsichtlich deren privatem Verhalten zu sensibilisieren. Auch wurden die Einrichtungen darauf hingewiesen, die Besuchsmöglichkeiten der Pandemiesituation angemessen anzupassen und dafür Sorge zu tragen, dass sich die Besucherinnen und Besucher ebenfalls an die jeweiligen Hygienekonzepte halten. Damit das Gesundheitsamt im Falle eines Corona-Ausbruchs in einer Einrichtung möglichst rasch reagieren kann, wurden die Einrichtungen darüber hinaus aufgefordert, vollständige und aktuelle Bewohner- und Mitarbeiterlisten parat zu halten. „Wir sind uns über die herausfordernden Arbeitsbedingungen in Ihren Einrichtungen in Zeiten der Pandemie bewusst und danken Ihnen für Ihre täglich geleistete wertvolle Versorgung Ihrer Bewohnerinnen und Bewohner“, betont der Landrat.
Auch die Liste der Schulen und Kitas mit infizierten Jugendlichen und Kindern sowie Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern wird länger. Zwar kann aufgrund der seit Ende der Herbstferien geltenden Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen meist darauf verzichtet werden, dass ganze Klassen in Quarantäne müssen. An Grundschulen und Kitas herrscht jedoch keine Maskenpflicht und auch kein Abstandsgebot, sodass hier ganze Gruppen aus dem Betrieb herausgenommen werden müssen.

Der engere Krisenstab der Kreisverwaltung unter Vorsitz des Landrats hat sich diesen Montag getroffen und die Teststrategie für diese Einrichtungen angepasst.

Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie Kliniken können seit Mitte Oktober in Eigenregie Personal, Besucher sowie Patienten und Bewohner mittels sogenannter Antigentests regelmäßig auf das Corona-Virus testen. Die Tests werden den Einrichtungen auf Anforderung und nach Vorlage einer Teststrategie vom Sozialministerium des Landes zur Verfügung gestellt. Nach Vorliegen eines positiven Antigen-Tests erfolgt durch das Gesundheitsamt eine Verifizierung der Ergebnisse durch eine nochmalige Testung, diesmal mit einem PCR-Test. „Ab sofort werden wir aufgrund der Vielzahl der Ausbrüche, dem damit verbundenen steigenden Bedarf an PCR-Tests und deren begrenzter Verfügbarkeit nur noch diejenigen mit PCR nachtesten, die beim Antigentest positiv waren. Die Kontaktpersonen werden mit Antigentests getestet“, erklärt Landrat Dr. Bläse das geänderte Vorgehen. Die Testungen in den Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden weiterhin von mobilen Teams der niedergelassenen Ärzte, die über das Landratsamt koordiniert werden, durchgeführt.

An Schulen und Kitas werden Testungen im Bedarfsfall von Teams des DRK Schwäbisch Gmünd und des Malteser Hilfsdiensts Aalen durchgeführt. Auch hier werden zunächst Antigentests eingesetzt, positiv Getestete erhalten dann zur Verifizierung einen PCR-Test. Kontaktpersonen werden für einen PCR-Test an die Corona-Schwerpunktpraxen im Ostalbkreis oder an die Abstrichstelle der Kassenärztlichen Vereinigung in der alten Musikschule in Aalen verwiesen. „Wir haben hierfür bereits 30.000 Antigentests gekauft und hoffen auf eine Kostenerstattung durch das Land“, so Bläse.

In Absprache mit dem Ostalbkreis als Träger haben inzwischen auch die Kliniken Ostalb auf die massiv steigenden Infektionszahlen reagiert und ab 18. November die Besuchsmöglichkeiten eingeschränkt. „Im Einzelfall ist bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit die Begleitung eines Patienten aber möglich. Bitte stimmen Sie sich frühzeitig mit der Klinik ab“, rät der Landrat.

Wichtig ist aus Sicht Bläses jetzt, dass jede und jeder seine Kontakte auf ein Mindestmaß reduziert, damit die Kehrtwende gelingt und die zweite Infektionswelle tatsächlich gebrochen werden kann. „Nachdem mittlerweile bereits zwei Hersteller vor der Zulassung eines Impfstoffs gegen Corona stehen, dürfen wir hoffen, dass wir im Frühjahr wirksam gegen das Virus vorgehen können. Wir sind momentan bereits auf der Suche nach geeigneten Liegenschaften für ein bis zwei Impfzentren im Ostalbkreis“, informiert Bläse. „Helfen Sie bitte alle gemeinsam mit, diesen Herbst und Winter zu überstehen und die Infektionszahlen nach unten zu drücken!“