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Aktuelles Amtsblatt

Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 24.03.2020

Handwerkskammer Ulm organisiert Auszahlung der Soforthilfen - Stand 24. März 2020

Mehlich: “Wir wollen unseren Betrieben jetzt zeigen, was schnell und unbürokratisch ist.”

 Die Handwerkskammer Ulm bereitet sich auf die Bearbeitung der Anträge von Handwerksbetrieben aus sieben Stadt- und Landkreisen für die „Corona-Soforthilfe“ für Handwerksbetriebe vor. Die Landesregierung hat eine entsprechende Richtlinie erlassen. Damit werden auch die in Aussicht gestellten Bundesmittel vergeben. Die Antragsstellung an die Kammer kann ab Mittwoch online über die Seite des Wirtschaftsministeriums gestartet werden. Von dort werden die Anträge an die Handwerkskammer Ulm weitergeleitet zur Bearbeitung. Die Handwerkskammer hilft mit einem eigens dafür zusammengestellten Team von Mitarbeitern mit, dass über die Anträge unbürokratisch und schnell entschieden und Soforthilfe an die L-Bank empfohlen werden kann. So können die Gelder möglichst schnell bei den Handwerksbetrieben ankommen – und deren Existenz sichern. „Die Verunsicherung bei den Handwerksbetrieben ist enorm. Auch bei Betrieben, die noch geöffnet sein dürfen, brechen Umsätze weg, Aufträge werden storniert oder für die kommenden Wochen nicht mehr erteilt. Die Betriebe haben Sorge um ihr Personal und das ständige Risiko einer Betriebsschließung“, sagt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.  

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten, 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten, 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Kammer bearbeitet die Antragsflut mit rund 40 Mitarbeitern, um das jetzt schnell und unbürokratisch zu leisten. Diese sind bereits seit zwei Wochen in einer Hotline von Montag bis Samstag von 7 bis 19.30 Uhr erreichbar (0731-1425-6900). Mehlich: „Wir wollen, dass die L-Bank ab nächster Woche möglichst am Folgetag der Antragsstellung auszahlen kann. Das ist ein Kraftakt für uns alle, aber es wird gehen.“ Mehlich macht aber auch darauf aufmerksam, dass es Voraussetzungen gebe für eine positive Empfehlung seiner Kammer zur Auszahlung der Soforthilfe: „Die Soforthilfe muss für das Unternehmen dringlich sein und es muss ein Liquiditätsengpass gegeben sein. Das muss in Folge der Corona-Krise geschehen sein und nicht andere Ursachen haben. Wir haben die Bürokratie und Nachweispflichten so weit wie möglich runtergefahren. Trotzdem werden alle Angaben ggfls. irgendwann nachgeprüft werden können.“    

Aber nicht nur die Politik kann Handwerksbetriebe aktiv unterstützen. Mehlich appelliert an die Verbraucher: „Was die Politik da tut, ist richtig. Vielleicht ist es jetzt an der Zeit, einem Handwerksbetrieb einen schon lange überlegten Auftrag zu erteilen. Alles, was Sie bei sich als Verbraucher kürzen, kommt bei unseren Betrieben nicht an und kann von dort aus dann auch nicht an deren Mitarbeiter oder andere Vertragspartner weitergegeben werden. So kann alles erlahmen. Abwärtsspiralen bricht man nicht durch Sparen, sondern durch Ausgeben und Aufträge erteilen.“  

Die beiden Hauptaufgaben der Handwerkskammer liegen in dieser Krise in der Beratung und Begleitung ihrer Mitgliedsbetriebe und in der Vertretung der Interessen der kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe gegenüber der Politik. „Ansonsten setzt sich am politischen Tisch niemand für Sonderreglungen zugunsten des Handwerks sein. Gerade in diesen Krisenzeiten braucht das Handwerk eine einheitliche Stimme“, betont Mehlich. Dazu braucht auch die Kammer eine wirtschaftliche Grundlage, die Mitgliedsbeiträge. Da die Situation besonders sei, werde die Kammer im Bedarfsfall den Einzug der Beiträge zurückstellen durch flexible Stundung oder Ratenzahlung für alle Betriebe, die in ihrer Existenz bedroht sind.