Aktuelles Amtsblatt: Waldstetten

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Aktuelles Amtsblatt

Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 28.04.2020

Nach 15 Tagen Testbetrieb wird die GOA alle Wertstoffhöfe ab Montag, 4. Mai, wieder weitestgehend in den Normalbetrieb überführen

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  •     Es gelten die üblichen Öffnungszeiten und Annahmekriterien für alle auf den Wertstoffhöfen zugelassen Abfälle und Wertstoffe
  •     Die Ausgabe von Gelben Säcken und der Verkauf von Biobeuteln, Restmüllsäcken und Big Bags ist wieder möglich
  •     Weiterhin darf sich nur eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen/Personen auf den Wertstoffhof befinden. Bitte folgen Sie hier den Anweisungen der Wertstoffhofmitarbeiter.
  •     Vermeiden Sie möglichst die Anlieferungen zu den Stoßzeiten freitags, samstags und montags
  •     Die GOA erwartet von den Kunden das Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen
  •     Beachten Sie trotz Masken die Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern
  •     Es dürfen pro Fahrzeug maximal 2 Personen aussteigen
  •     Das GOA-Personal darf nicht beim Ausladen ihres Fahrzeugs helfen
  •     Anlieferer, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen, werden nicht bevorzugt auf den Wertstoffhof gelassen und müssen sich anstellen
  •     Vermeiden Sie möglichst die Anlieferung mit Hängern – diese blockieren die Abwurframpen und führen zu Staus
  •     Sortieren Sie die Abfälle zu Hause möglichst so vor, dass eine schnelle Entladung auf dem Hof möglich ist.
  •     Entsorgen Sie problematische Abfälle wie getragene Masken, Handschuhe, Einwegkleidung usw. zu Hause über die Restmülltonne

Die mobile Problemstoffsammlung findet laut Abfuhrkalender statt.

Die zusätzlich aufgestellten dezentralen Grüncontainer in Abtsgmünd, Bopfingen, Heubach, Lorch, Neresheim, Unterschneidheim und Waldstetten haben letztmalig am 29.4.2020 geöffnet und werden danach abgezogen. Auch der zusätzliche Abgabetag am Mittwoch in Oberkochen-Heide wird danach nicht mehr angeboten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der GOA unter www.goa-online.de

Bitte leisten Sie den Anweisungen des Personales Folge. Diese setzen nur die Regelungen der Geschäftsleitung um. Bei Fragen und Kritiken können Sie sich direkt an den Geschäftsführer über HF@goa-online.de wenden.