Aktuelles Amtsblatt: Waldstetten

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Aktuelles Amtsblatt

Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 14.06.2021

7-Tage-Inzidenz im Ostalbkreis unter 35: Weitere Lockerungen ab Montag, 14. Juni 2021

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Ostalbkreis am heutigen Tag (So., 13. Juni 2021) bei 21,7 und somit den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 35. Grundlage und maßgeblicher Indikator für die Feststellung sind die ausgewiesenen Zahlen des Robert-Koch-Institutes für den jeweiligen Stadt- und Landkreis. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes
finden Sie auf der Website des Landkreises.

  • Der Ostalbkreis hat somit nun die niedrigste Stufe des Öffnungskonzepts des Landes BadenWürttemberg erreicht. Somit treten ab morgen (Montag, 14. Juni 2021) unter anderem folgende Lockerungen in Kraft: Wegfall der Testpflicht für den Außenbereich von Gastronomie, Veranstaltungen und bestimmte Einrichtungen (wie bspw. Freibäder).
  • Zulässigkeit von privaten Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen (innen und außen). Ausgenommen sind Tanzveranstaltungen! Mit Test, Genesenen- oder Impfnachweis.
  • Kulturveranstaltungen außen bis 750 Personen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes unter www.badenwuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landesbaden-wuerttemberg/
oder www.badenwuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf

Ab Dienstag, 15. Juni 2021, ist an allen Schulen im Ostalbkreis fachpraktischer Sportunterricht unter den Bedingungen der CoronaVO Schule möglich und es gibt weitere Lockerungen in den Bereichen Jugend- und Jugendsozialarbeit. Überschreitet der Ostalbkreis an drei Tagen in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 35, müssen diese Lockerungen zurückgenommen werden.

Wichtig ist: Die Maskenpflicht bleibt bestehen! Treffen in öffentlichem und privaten Raum sind weiterhin auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten begrenzt. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Auch Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis einschl. 13 Jahre aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.

Digitaler Impfnachweis
Wie der Bund informiert, soll der digitale Impfnachweis Schritt für Schritt ausgerollt werden. Er stellt eine zusätzliche Möglichkeit dar, um Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte sollen damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können. Den gelben Impfnachweis wird es weiterhin geben. Für bereits früher erfolgte Impfungen stellen ab Montag erste Apotheken bundesweit nachträglich digitale Impfzertifikate aus. Teilnehmende Apotheken kann man nach Informationen des Bundes in den kommenden Tagen online unter www.mein-apothekenmanager.de finden. Voraussetzung ist die Vorlage des vollständigen Impfnachweises mit dem gelben Impfausweis oder eine gleichwertige Impfbescheinigung in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Auch im Kreisimpfzentrum des Ostalbkreises wird der digitale Impfnachweis eingeführt. Ab Montag (14. Juni 2021) bekommen die Bürgerinnen und Bürger im Regelfall bei der abschließenden Impfung im  Kreisimpfzentrum des Ostalbkreises sowohl einen QR-Code für den digitalen Impfnachweis ausgedruckt, als auch einen Eintrag in den gelben Impfnachweis. Der QRCode stellt eine Ergänzung dar. Außerdem erhalten Sie die Zugangsdaten für die Downloadseite, um den digitalen Impfnachweis auf Ihrem Smartphone zu generieren.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg teilt mit, dass Bürgerinnen und Bürger, die bereits beide Impfungen in den Impfzentren erhalten haben, den digitalen Impfnachweis in den nächsten Wochen automatisch per Post zugeschickt bekommen.

Wer die Impfungen beim Hausarzt / bei der Hausärztin erhalten hat, kann eine Apotheke für die nachträgliche Ausstellung aufsuchen. Gleiches gilt für Genesene oder nicht in Baden-Württemberg Geimpfte. Arztpraxen werden ab Mitte Juli die digitalen Impfzertifikate ausstellen können (https://sozialministerium.badenwuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-startet-am-montag-mit-digitalem-impfnachweis/).