Aktuelles Amtsblatt: Waldstetten

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Waldstetten
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis

Aktuelles Amtsblatt

Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 05.07.2021

72 neue LED-Leuchten wurden von der EnBW in den vergangenen Wochen in Wißgoldingen installiert

Den Spagat zwischen Naturschutz und Verkehrssicherheit geschafft

Mit der kompletten Umrüstung der 200 konventionellen Straßenlampen auf LED und dem Austausch der etwa 30 Leuchtmittel in den historischen Lampen in Waldstettens Teilort Wißgoldingen entsprechen nun die installierten Leuchten der neuesten Vorgabe des Naturschutzgesetzes. Diese besagt, dass eine Mindesteinsparung von 50 Prozent gegenüber den bisherigen Leuchtmitteln erreicht werden müsse. Die Gemeinde Waldstetten kann mit der LED-Leuchte Schuch Cupina sogar 70 Prozent vorweisen. Zusätzlich werden Insekten nicht mehr vom Licht angezogen.

Schultes Michael Rembold blickte beim Ortstermin in Wißgoldingen nochmals zurück: „2016 wählte der Gemeinderat mehrere Modelle im Leuchtenpark der EnBW aus, die testweise in Waldstetten installiert wurden. Die Wahl fiel dann auf die Cupina.“ Bei diesem Lampentyp werde es am Boden heller und nicht in der Luft, wodurch die Ansprüche an die Sicherheit stark erhöht wurden. Zudem leuchten die Straßenlaternen nicht mehr in die angrenzenden Häuser, wie Ortschaftsrat Horst Prügner bestätigte. Dies ist in der Multi-Layer-Technologie begründet, das heißt jede einzelne LED beleuchtet die gesamte Fläche. Bei einem eventuellen Ausfall einer einzelnen LED entstehen keine Dunkelzonen auf der Straße, die Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung bleibe erhalten. „Dadurch, dass die Lichtfarbe jetzt warmweiß statt neutralweiß, der Blauanteil geringer sowie die Lichtverschmutzung minimiert wurde, haben wir mit der Cupina auch den Spagat zwischen Naturschutz und Verkehrssicherheit geschafft“, so Martin Kling von der EnBW. Der Winkel des Leuchtenkopfes lasse sich beeinflussen, sodass auch auf Rückmeldung der Bürgerschaft reagiert werden könne. Ebenso sei die Verkehrssicherheit für die Autofahrer mit den neuen LED-Leuchten erhöht worden. Benedikt Traa vom Ortsbauamt beleuchtete den finanziellen Aspekt: „Der Austausch der Leuchten bringt eine Ersparnis von 54 Watt pro Stück. Doch die LED-Technik liefert mehr Lumen als die konventionelle Lampe, was wieder zu der erhöhten Helligkeit führt. 30 Prozent der Gesamtkosten, die sich auf 39.711,75 Euro belaufen, werden wir aus einen Fördertopf wieder zurückbekommen.“