Waldstetten (Druckversion)

Aktuelles Amtsblatt

Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 12.11.2021

Corona: Fall- und Kontaktpersonenmanagement - Stand 11. November 2021

Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen künftig nicht mehr routinemäßig Kontakt aufnehmen. Positiv getestete Personen sowie nicht immunisierte Haushaltsangehörige müssen sich eigenverantwortlich, gemäß den geltenden Regelungen der CoronaVO Absonderung, in Absonderung begeben.
Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen und sich testen lassen. Es erfolgt nur noch in Einzelfällen (z.B. Ausbruch in vulnerablen Gruppen) eine Einstufung als enge Kontaktperson bzw. die Anordnung zur Absonderung durch das Gesundheitsamt.

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