Waldstetten (Druckversion)

Aktuelles Amtsblatt

Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 20.10.2020

Maskenpflicht auf unseren Wochenmärkten ab sofort - Stand 19. Oktober 2020

Durch die Corona-Verordnung vom 18. Oktober 2020 (gültig seit 19. Oktober 2020) ist das Tragen einer nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb von Fußgängerbereichen vorgeschrieben, es sei denn, es ist sichergestellt, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.

In den kommenden Tagen wird der Ostalbkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner überschreiten. Es besteht somit nicht mehr nur die Gefahr einer Ansteckung durch Personen aus den Risikogebieten, vielmehr liegt jetzt ein erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren. Sobald diese 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfizierten überschritten wird, wird der Ostalbkreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit verbunden ist dann auch die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedenkung auf Märkten.

Zu unser aller Sicherheit und zur Erhaltung unserer Gesundheit gilt daher ab sofort auf unseren Wochenmärkten dienstags in Wißgoldingen und freitags in Waldstetten eine Maskenpflicht. Wir bitten alle Besucher, diese einzuhalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihre Gemeindeverwaltung

 
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