Amtsblatt Archiv: Waldstetten

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Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 23.03.2021

Landratsamt Ostalbkreis stellt Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 amtlich fest - Stand 23. März 2021

Ab Donnerstag, 25. März, gelten weitere Beschränkungen

Am Sonntag, 21. März, wurde im Ostalbkreis für drei Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Dies hat das Landratsamt Ostalbkreis heute (23. März 2021) amtlich festgestellt und auf seiner Website unter www.ostalbkreis.de öffentlich bekanntgemacht. Damit treten ab Donnerstag, 25. März 2021, die in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes festgelegten Maßnahmen in Kraft.

Im Einzelnen bedeutet dies, dass

•    private Zusammenkünfte und Veranstaltungen nur gestattet sind, wenn sich diese aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

•    Der Betrieb von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr ist untersagt.

•    Die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport ist untersagt; dies gilt nicht für weitläufige Außensportanlagen für Personengruppen, die sich aus Angehörigen eines Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderen Haushalts zusammensetzen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

•    Dem Einzelhandel ist die Öffnung nach vorheriger Terminvergabe untersagt. Die Abholung von bestellter Ware ist gestattet. Der Betrieb von körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, ist für den Publikumsverkehr untersagt.

•    Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur im Rahmen des Onlineunterrichts zulässig.

Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz im Ostalbkreis an fünf Tagen in Folge unter 100 liegt, kommen die Regelungen für einen Inzidenzwert zwischen 50 und 100 wieder zur Anwendung, d. h. kommen Lockerungen in Betracht.

Landrat Dr. Joachim Bläse bedauert sehr, diesen Schritt gehen zu müssen. Vor allem für den Einzelhandel in der Gesamtheit hatte sich der Ostalb-Landrat eine günstigere und einheitliche Regelung von der Bund-Länder-Konferenz erhofft. „Nun bleibt uns allen gemeinsam nur, weiter nach vorne zu schauen und die Kontakte noch mehr einzuschränken, damit wir so schnell wie möglich wieder mindestens unter die Marke 100 kommen. Helfen Sie bitte alle mit, dass die Selbständigen im Einzelhandel und hoffentlich bald auch wieder unsere Gastronomen eine Öffnungsperspektive haben und unser aller Alltag sich wieder normalisieren kann“, appelliert der Landrat.

Gleichzeitig erinnert Bläse daran, dass jedem Bürger und jeder Bürgerin einmal wöchentlich ohne Anlass, also ohne Corona-Symptome, ein Schnelltest zusteht. Wer davon Gebrauch machen möchte, kann dies in den vier Testzentren in Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd sowie bei vielen Ärzten und Apotheker tun. Die Adressen sind auf der Internetseite des Ostalbkreises und auf dem Corona-Dashboard zu finden. Bis einschließlich Montagabend (22. März 2021) haben sich bereits knapp 8.000 Menschen freiwillig in den vier Zentren testen lassen, 22 davon mit Corona-positivem Ergebnis.