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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Autor: Frau Herkommer
Artikel vom 29.04.2020

Fahrplanänderungen im Busverkehr ab Montag, 4. Mai 2020, sowie Corona-Maßnahmen im Bus- und Zugverkehr

Bus und Bahn sind ab Montag, 4. Mai, wieder voll umfänglich für Sie da. Die Verkehrsunternehmen fahren wieder zum „regulären Fahrplan wie an Schultagen. Einzelne Spätfahrten und Linien werden wegen mangelnder Nachfrage jedoch bis auf Weiteres noch nicht wieder angeboten. Die meisten Anschlussverbindungen zur letzten Zugankunft werden aber für unsere Kunden weiterhin garantiert.

Grundsätzlich gilt:

  • Es gilt der Regelfahrplan wie an Schultagen
  • Spätfahrten werden nicht mehr angeboten (Details siehe unten)

Auf folgende Einschränkungen wird besonders hingewiesen:

Raum Schwäbisch Gmünd
StadtBus Gmünd

Folgende Fahrten werden seit 3. April bis auf Weiteres nicht mehr angeboten:

  • Linie 1 Montag – Samstag
    23:20 Schwäbisch Gmünd – Heubach
    23:50 Heubach – Schwäbisch Gmünd
  • Linie 2 Montag – Samstag
    23:20 Schwäbisch Gmünd – Degenfeld
  • Linie 4 Montag bis Samstag
    23:35 Schwäbisch Gmünd – Wißgoldingen
  • Linie 5 Montag – Samstag
    22:50 Schwäbisch Gmünd ZOB – Zimmern
    23:08 Zimmern – Schwäbisch Gmünd
    23:20 Schwäbisch Gmünd ZOB – Fuggerle
    23:26 Fuggerle – Schwäbisch Gmünd
  • Linie 6 Montag – Samstag
    23:20 Schwäbisch Gmünd – Kleindeinbach
  • Linie 71
    23:20 Schwäbisch Gmünd - Herlikofen
    23:30 Herlikofen – Schwäbisch Gmünd

Regionalverkehr
Fa. Rühle-Gold (Bartholomä)

  • Linie 294 Bartholomä – Heubach und zurück
    an Samstagen sowie Sonn- und Feiertag werden bis auf Weiteres keine Linienfahrten mehr angeboten.

Die letzten täglichen Fahrten in folgende Richtungen entfallen nicht

  • 22:28 Waldstetten, Linie 21
  • 22:45 Lindach – Ruppertshofen, Linie 62
  • 22:45 Durlangen/Spraitbach – Gschwend, Linie 63
  • 22:45 Leinzell – Eschach-…, Linie 74

Zugverkehr
Es wird nach dem Regelfahrplan gefahren!

Corona-Maßnahmen im Bus- und Zugverkehr
Seit Montag, 27. April 2020, gelten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Baden-Württemberg besondere Regelungen. Zudem beginnt ab Montag, 4. Mai, stufenweise wieder der Unterricht an den Schulen im Ostalbkreis. Vor diesem Hintergrund und damit Sie sicher mit Bus oder Zug unterwegs sind, appelliert OstalbMobil an alle Fahrgäste, sich an wichtige Regeln zu halten:
• Kommen Sie Ihrer Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen nach. Dies gilt während der ganzen Fahrt und auch beim Warten. Die Bedeckung darf auch selbstgenäht sein, Schals oder Tücher sind auch möglich!
• Helfen Sie mit: Besonders während des Berufs- und Schülerverkehrs können die Fahrzeuge voller sein. Fahren Sie früher oder später, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.
• Halten Sie an den Haltestellen, Bahnsteigen und beim Einsteigen Abstand, drängeln Sie nicht, stehen Sie nicht in Gruppen zusammen und verteilen sich bestmöglich an den Haltestellen und in Bus und Zug.
• Und ganz wichtig: Beachten Sie die allgemeinen Hygienehinweise.

Diese Regelungen, die dem Schutz der Fahrgäste und des Fahrpersonals dienen, begrüßt der Geschäftsführer von OstalbMobil, Paul-Gerhard Maier ausdrücklich: „Nur durch die Einhaltung der Regeln durch alle ist es möglich, den Nahverkehr in Stadt und Land wieder ordnungsgemäß, sicher und zuverlässig zu bedienen“.

Für die Fahrgäste sind nachfolgende Informationen zusätzlich von besonderer Bedeutung:
- Jeder Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass er eine Mund- und Nasenbedeckung trägt.
- In Bus und Zug werden keine Masken ausgegeben.
- Bis auf weiteres bleibt die vordere Tür für Fahrgäste geschlossen.
- Für die Servicestellen von OstalbMobil wird aktuell die Öffnung vorbereitet.
- Ab dem 4. Mai 2020 gelten wieder die Regelfahrpläne, einzelne Spätfahrten und Linien entfallen weiterhin.