Haushaltsplan/Eröffnungsbilanz: Waldstetten

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Feststellung der Eröffnungsbilanz für den Gemeindehaushalt der Gemeinde Waldstetten zum 1. Januar 2020

Aufgrund von § 62 GemHVO Baden-Württemberg in Verbindung mit § 95 b Abs.1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und Artikel 13 Abs. 5 S. 2 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts hat der Gemeinderat am 27. Juli 2023 die Eröffnungsbilanz für den Gemeindehaushalt der Gemeinde Waldstetten zum 1. Januar 2020 wie folgt festgestellt:

Beschluss Gemeinderat zur Eröffnungsbilanz

Dokumentation Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2020

Haushalt 2023 der Gemeinde Waldstetten

Klicken Sie bitte hier zum Öffnen des Haushaltsplanes 2023 sowie des Wirtschaftsplan der Wasserversorgung.

Haushaltsplan 2022

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde in der Gemeinderatssitzung am 27. Januar 2022 beschlossen.

Klicken Sie bitte auf Haushaltsplan 2022 zum Öffnen der PDF.

 

1. Nachtrags-Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021

Klicken Sie bitte auf 1. Nachtrags-Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021, zum Öffnen der PDF

Haushalt 2021 der Gemeinde Waldstetten

Klicken Sie bitte hier zum Öffnen des Haushaltsplanes 2021 inklusive der Haushaltssatzung und dem Wirtschaftsplan der Wasserversorgung.