Dienstleistungen: Waldstetten

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Zuwendungen beantragen für Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule oder Angebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung

Zuwendungsbetrag bei der Verlässlichen Grundschule: pro Gruppe und Schuljahr EUR 652,00 für jede betreute Wochenstunde, maximal EUR 9.780.

Zuwendungsbetrag bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung: pro Gruppe und Schuljahr EUR 379,00 und jede betreute Wochenstunde, maximal EUR 5.685.

Sie müssen sie vollständig dazu verwenden, um

  • Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweise
  • Ihre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.

Die Zuwendungen können erhalten:

  • öffentliche Schulträger
  • freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine oder Sportvereine)

Ausgenommen von der Förderung sind:

  • Betreuungsangebote, die bereits Förderungen nach anderen Vorschriften erhalten. Das gilt z. B. für das Jugendbegleiter-Programm oder für die Förderung durch die Kommune nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz.
  • Betreuungsgruppen an Internaten und Heimen im Sinne von § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg
  • Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz und von Gemeinschaftsschulen nach § 8 a Schulgesetz

Derzeitiger Stand:

Das Land Baden-Württemberg hat die Landesförderung zum Schuljahr 2021/2022 für kommunale Betreuungsangebote erhöht. Es erfolgte somit eine Anpassung an den Nominallohnindex (Personalkostensätze).

Verfahrensablauf

Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.

Der Zuschuss wird frühestens ab März des laufenden Schuljahres durch Bewilligungsbescheid festgesetzt.

Tipp: Sie haben mehrere Betreuungsgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.

Fristen

  • für Gruppen, die Sie zu Beginn eines Schuljahres weiterführen oder neu einrichten und die spätestens in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien ihren Betrieb aufnehmen:
    • Stellen Sie den Antrag frühestens ab 15. November des laufenden Schuljahres.
    • Bis spätestens 31. Dezember soll der Antrag beim Regierungspräsidium vorliegen.
  • für Gruppen, die Sie während des Schuljahres einrichten:
    • Sie können den Zuschuss zwei Monate nach Aufnahme des Betreuungsangebots, frühestens am 15. November des laufenden Schuljahres, beantragen.

Unterlagen

Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kosten

keine

Sonstiges

Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Für Gruppen, die im September eingerichtet werden, wird der komplette Jahreszuschuss gewährt. Für Gruppen, welche im Oktober eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um ein Zwölftel und für Gruppen, die erst im November eingerichtet wurden um zwei Zwölftel des Zuwendungsbetrags.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium

Freigabevermerk

05.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

ACHTUNG - HINWEIS

Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.