Als Tagespflegeperson müssen Sie sich selbst bei der Unfallversicherung anmelden. Sie sind dann bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichert.
Achtung: Auch wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich trotzdem pflichtversichern.
Die Berufsgenossenschaft berechnet und setzt den Jahresbeitrag für das jeweils laufende Jahr erst im folgenden Jahr rückwirkend fest.
Sie müssen sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Sie können sich online anmelden. Wenn Sie sich formlos anmelden, müssen Sie folgende Angaben machen:
innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit
keine
keine
Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
10.07.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.