Verbreitung des Europäischen Gedankens - Förderung beantragen
Sie planen ein Projekt, mit dem der europäische Gedanke gefördert werden soll?
Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss des Landes erhalten.
Die Europäische Union ist nicht nur eine Wirtschafts-, sondern vor allem auch eine Wertegemeinschaft. Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sind die europäischen Grundwerte.
Im gemeinsamen Engagement und persönlichen Austausch lassen sich diese Werte besonders gut erfahren und erleben.
Die einzelne Projektförderung beträgt in der Regel bis zu 1.000 EUR.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie das Antragsformular (PDF) und die weiteren Antragsunterlagen vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus, unterschreiben Sie ihn persönlich.
- wenn vorhanden: Stempel Ihrer Institution
- Scannen oder fotografieren Sie den Antrag mit den entsprechenden Anlagen und Nachweisen.
- Schicken Sie alles per E-Mail oder drucken Sie den Antrag mit den Unterlagen aus und senden ihn mit der Post an die zuständige Stelle.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, in dem der Betrag festgelegt ist, mit dem Sie rechnen können.
Der Förderbetrag wird nur dann an Sie ausgezahlt, wenn Sie
- das Projekt auch tatsächlich durchführen und
- ihn innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für das Projekt verwenden.
Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie durch einen Bericht und Nachweise wie z.B. Rechnungen oder Quittungen belegen, dass Sie den Förderbetrag zweckentsprechend für das Projekt verwendet haben. Nur dann dürfen Sie des ausgezahlten Förderbetrag auch wirklich behalten.
Fristen
keine
Das Projekt hat noch nicht begonnen. Das heißt, Sie dürfen noch keine Verträge für das Projekt abgeschlossen haben, z.B. Miet-, Dienstleistungs- oder Lieferverträge.
Unterlagen
- Antrag mit Projektplan - genaue Benennung der Projektlaufzeit, Projektbeginn und -ende
- Erklärung zum Antrag
- Kosten- und Finanzierungsplan
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel 3 bis 6 Wochen
Die Bearbeitungsdauer im Einzelfall ist abhängig vom Antragsumfang.
Sie können zu einer schnellen Bearbeitung beitragen, wenn Sie Ihren Antrag sorgfältig ausfüllen und vor der Antragstellung noch einmal prüfen.
Gerne können Sie sich auch vor der Antragstellung telefonisch oder über E-Mail mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.
Sonstiges
keine Angabe
Rechtsgrundlage
Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 23 - Zuwendungen
- § 44 - Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
Zuständigkeit
das Staatsministerium Baden-Württemberg
Freigabevermerk
09.02.2022 Staatsministerium Baden Württemberg
ACHTUNG - HINWEIS
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.