Dienstleistungen: Waldstetten

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  • Google Ireland Limited
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Staatlich anerkannter
Erholungsort im Ostalbkreis
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Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien - Förderdarlehen beantragen

Für den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf der Grundlage erneuerbarer Energien können Sie Fördermittel beantragen.

Heiztechnische Anlagen sind:

  • solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung
  • Biomasseanlagen (z.B. mit Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffen)
  • Holzvergaser-Zentralheizungen
  • Effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung Erdwärmeanlagen (z. B. Erdwärmesonden, Flächenkollektoren)
  • Einzelanlagen zur Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung (auch auf Basis fossiler Brennstoffe)

Sie können ein Darlehen aus dem Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" auch mit anderen Programmen von Bund und Land kombinieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtsumme der Fördermittel die Summe der tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigt.

Hinweis: Sollten Sie Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen erhalten, werden diese von den förderfähigen Kosten abgezogen.

Höhe der Förderung

Die Darlehenshöchstbeträge liegen bei 50.000 Euro je Wohngebäude.

Der Mindestbetrag des Darlehens muss bei 5.000 Euro liegen.

Die L-Bank finanziert bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jeweils abgerundet auf volle tausend Euro.

Die Auszahlung beträgt 100 Prozent des Darlehensbetrags.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen erfolgt die Auszahlung:

  • bei Darlehen bis zu 20.000 Euro in einem Betrag
  • bei größeren Darlehen in zwei Teilbeträgen (auf Wunsch)

Tipp: Die aktuellen Zinssätze finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank in der jeweils gültigen Konditionenübersicht.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag bei Ihrer Hausbank stellen, bevor Sie mit der Baumaßnahme beginnen. Das Antragsformular erhalten Sie entweder direkt bei Ihrer Bank oder bei der L-Bank.

Ihre Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Wenn diese das Darlehen bewilligt, schließt Ihre Hausbank mit Ihnen einen entsprechenden Vertrag ab. Ihre Hausbank zahlt das Darlehen dann an Sie aus.

Die Kreditlaufzeit beträgt

  • 20 Jahre (bei einem tilgungsfreien Jahr) oder
  • 10 Jahre (bei einem tilgungsfreien Jahr).

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme

Hinweis: Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen Sie bei Ihrer Hausbank einen Verwendungsnachweis einreichen.

Sonstiges

Ausführliche Informationen zum Programm "Wohnen mit Zukunft - Erneuerbare Energien" finden Sie im Onlineauftritt der L-Bank.

Zuständigkeit

  • für die Antragstellung: Ihre Hausbank
  • für die Bewilligung des Darlehens: die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.10.2015 freigegeben.

ACHTUNG - HINWEIS

Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.