Gewerberegister - Auskunft beantragen
Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung
- eines Gewerbes,
- einer Zweigniederlassung oder
- einer Zweigstelle.
Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.
Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.
Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.
Verfahrensablauf
Die Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:
- Name des Betriebs
- Name der Gewerbetreibenden
- die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift
Tipp: Je nach Angebot der Gemeinde stehen das Gewerberegister und Antragsformulare auch im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Unterlagen
bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie
- Schuldtitel,
- Vertragskopien oder
- Rechnungen
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
- § 14 Anzeigepflicht
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat
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- Qualifikationsnachweis
Freigabevermerk
03.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
ACHTUNG - HINWEIS
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.