Die Erlaubnis benötigen Sie für
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:
Tipp: Wenden Sie sich schon vor Antragstellung an die zuständige Stelle, um die Einzelheiten zu klären.
Liegen die vollständigen Unterlagen vor, führt die zuständige Stelle eine Abnahmebesichtigung durch. Erst danach entscheidet sie über die Erlaubnis .
Vom Einzelfall abhängig, ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen mindestens 4 Wochen
Bei Auslandsinspektion : 6 Monaten
Abhängig vom Einzelfall
Unter anderem abhängig von
Regierungspräsidium Tübingen - Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.02.2022 freigegeben.
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.