Baden-Württembergische Unternehmen, die sich am festgelegten Jahresprogramm der Markterschließungsmaßnahmen im Ausland beteiligen, können eine Förderung erhalten.
Als Markterschließungsmaßnahmen gelten:
Die Förderung erfolgt in Form
Die genauen Leistungen finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen.
Hinweis: Die Markterschließungsmaßnahmen im Ausland werden jedes Jahr neu festgelegt und einzeln ausgeschrieben. Sie können die Förderung nicht gleichzeitig mit der Auslandsmesseförderung des Bundes beziehen.
Sie müssen sich bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden.
Über die Anmeldeunterlagen informieren Sie Baden-Württemberg International im Beratungsgespräch und die Organisationen der Wirtschaft.
Baden-Württemberg International - Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2015 freigegeben.
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.