Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule zum Unterricht anmelden.
Die duale Berufsausbildung wird durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag begründet. Sind die Auszubildenden noch nicht 18 Jahre alt, muss die gesetzliche Vertretung, beispielsweise die Eltern, zusätzlich unterschreiben.
Der Ausbildungsvertrag muss
Wichtig:
Sie müssen Ihre Auszubildenden nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
Welche Berufsschule für Ihren Betrieb zuständig ist, können Sie bei der örtlichen öffentlichen Berufsschule erfragen. Wenden Sie sich hierzu an das Sekretariat.
Sie müssen Ihre Auszubildenden schriftlich anmelden. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen und an die Schule schicken.
Ein Formularexemplar senden Sie an die Kammer, die für Ihren Betrieb zuständig ist.
Tipp: Auf den Internetseiten der meisten Berufsschulen finden Sie ein Anmeldeformular zum Herunterladen.
Wichtig: Die Anmeldung der Auszubildenden durch den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Berufsschule sollte zeitnah nach Abschluss des Ausbildungsvertrages erfolgen, spätestens zum Beginn des jeweiligen Ausbildungsjahres.
Das Ausbildungsjahr beginnt jeweils zum 1. August eines Kalenderjahres.
Die erforderlichen Unterlagen
Sie können sie auch im Sekretariat der Berufsschule erfragen.
keine
Schülerinnen und Schüler, die ein Berufsausbildungsverhältnis vor Ende des Schuljahres beginnen, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, sind berufsschulpflichtig, bis ihre Ausbildung abgeschlossen ist.
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
Die Berufsschule, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf örtlich zuständig ist
08.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.