Für Wasserkraftanlagen brauchen Sie eine wasserrechtliche Zulassung.
Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese kann vorab klären, ob der Standort grundsätzlich für Ihr Vorhaben zur Nutzung von Wasserkraft geeignet ist.
Tipp: Vereinbaren Sie für die Vorabklärung mit der Behörde möglichst einen Termin vor Ort am Fließgewässer. Vorabklärungen, die nur auf wenigen Unterlagen beruhen, sind zwar für die Planung des Vorhabens hilfreich, für die endgültige Entscheidung im späteren Verfahren haben sie aber nur eine beschränkte Aussagekraft.
Für die eigentliche Zulassung gibt es daher unterschiedliche Verfahren:
Tipp: Klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle, welches Verfahren Sie für Ihr Vorhaben wählen müssen.
keine
Für Vorabklärungen müssen Sie einen Lageplan und eine grobe Konzeption und Dimensonierung der Anlage mit den wichtigen Abflussdaten des Gewässers vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen Sie für das Zulassungsverfahren benötigen, klären Sie am besten auch mit der zuständigen Stelle.
richten sich nach
hängt von der Komplexität des Vorhabens, z.B. von den erforderlichen Untersuchungen ab
keine
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
die untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde ist
12.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg
Bei Dienstleistungen, die das Einwohnermeldeamt betreffen, bitten wir aus technischen Gründen, entgegen der Beschreibung, PERSÖNLICH und nach Terminvereinbarung zu erscheinen.